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Franklin Templeton Investment Funds

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F R A N K L I N T E M P L E T O N I N V E S T M E N T F U N D S<br />

Anmerkungen zum Jahresbericht<br />

vom 30. Juni 2013 (Fortsetzung)<br />

Anmerkung 2 — Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze (Fortsetzung)<br />

(d) Finanzterminkontrakte<br />

Die Gesellschaft kann Finanzterminkontrakte abschließen, um von Marktveränderungen zu profitieren. Ein Finanzterminkontrakt ist eine zwischen<br />

zwei Parteien getroffene Vereinbarung, ein Wertpapier zu einem künftigen Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die<br />

erforderlichen Einschusszahlungen, die in bar oder in Form von Wertpapieren zu leisten sind, werden von einem Broker auf einem Sonderkonto<br />

verwahrt. Je nach den Wertschwankungen der zugrunde liegenden Wertpapiere erhält oder zahlt die Gesellschaft nachfolgende Zahlungen, die<br />

als Schwankungsmarge bezeichnet werden. Diese Schwankungsmarge wird bis zur Glattstellung des Kontrakts zunächst als unrealisierter Gewinn<br />

bzw. Verlust verbucht. Nach der Glattstellung wird sie dann als realisierter Gewinn oder Verlust ausgewiesen. Die realisierten und unrealisierten<br />

Gewinne und Verluste sind in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ aufgeführt.<br />

(e) Zinsswap-Kontrakte<br />

Zinsswap-Kontrakte werden benutzt, um sich gegen das Risiko von Zinssatzveränderungen abzusichern, und sind Vereinbarungen zwischen<br />

zwei Parteien zum Austausch von Cashflows auf Basis eines nominellen Kapitalbetrags. Die bei Zinsswap-Kontrakten erhaltenen oder gezahlten<br />

Nettozinsen laufen täglich als Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen auf.<br />

Zinsswaps werden auf Basis von Notierungen der Marktmacher täglich neu bewertet und jegliche Veränderung wird als unrealisierter Gewinn<br />

oder Verlust in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ verbucht. Bei frühzeitiger Auflösung des Swap-<br />

Kontrakts verbucht der Fonds einen realisierten Gewinn oder Verlust in Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Kapitalwert und dem erbrachten<br />

Kapitalwert. Alle ausstehenden auflaufenden Zinsen werden entweder als Nettoforderung oder Nettoverbindlichkeit verbucht.<br />

Zu den mit Zinsswap-Kontrakten verbundenen Risiken gehören Änderungen der Marktbedingungen sowie die eventuelle Unfähigkeit des<br />

Kontrahenten, seinen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nachzukommen.<br />

(f) Inflationsswapvereinbarungen<br />

Eine Inflationsswapvereinbarung ist ein bilaterales Abkommen, in dem jede Partei sich verpflichtet, eine Reihe von Zinszahlungen gegen eine<br />

andere Reihe von Zinszahlungen auf der Grundlage eines fiktiven Betrags auszutauschen, der als Berechnungsgrundlage dient und in der Regel<br />

nicht ausgetauscht wird.<br />

Inflationsswapvereinbarungen werden auf Basis von Notierungen der Marktmacher täglich neu bewertet und jegliche Veränderung wird als<br />

unrealisierter Gewinn oder Verlust in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ verbucht. Bei frühzeitiger Auflösung<br />

der Swapvereinbarung verbucht der Fonds einen realisierten Gewinn oder Verlust in Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Kapitalwert und dem<br />

erbrachten Kapitalwert. Alle ausstehenden auflaufenden Zinsen werden entweder als Nettoforderung oder Nettoverbindlichkeit verbucht.<br />

Zu den mit Inflationsswapvereinbarungen verbundenen Risiken gehören Änderungen der Marktbedingungen sowie die eventuelle Unfähigkeit des<br />

Kontrahenten, seinen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nachzukommen.<br />

(g) Währungsswap-Kontrakte<br />

Ein Währungsswap ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien zum Austausch der in zwei verschiedenen Währungen denominierten<br />

Zinszahlungen und Kapitalbeträge.<br />

Währungsswap-Kontrakte werden auf Basis von Notierungen der Marktmacher täglich neu bewertet und jegliche Wertveränderung wird als<br />

unrealisierter Gewinn oder Verlust in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ verbucht.<br />

Bei frühzeitiger Auflösung des Swap-Kontrakts verbucht der Fonds einen realisierten Gewinn oder Verlust in Höhe der Differenz zwischen<br />

dem aktuellen Kapitalwert und dem erbrachten Kapitalwert. Alle ausstehenden auflaufenden Zinsen werden entweder als Nettoforderung oder<br />

Nettoverbindlichkeit verbucht.<br />

Zu den mit Währrungsswap-Kontrakten verbundenen Risiken gehören Änderungen der Marktbedingungen sowie die eventuelle Unfähigkeit des<br />

Kontrahenten, seinen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nachzukommen.<br />

(h) Total-Return-Swap-Kontrakte<br />

Ein Total-Return-Swap ist eine Vereinbarung, bei der die eine Partei Zahlungen auf Basis eines bestimmten festen oder variablen Zinssatzes<br />

vornimmt, während die andere Partei Zahlungen auf Basis der Rendite einer zugrunde liegenden Anlage leistet, wozu sowohl die generierten<br />

Erträge als auch jegliche Kapitalgewinne gehören.<br />

Total-Return-Swap-Kontrakte werden auf Basis von Notierungen der Marktmacher täglich neu bewertet und jegliche Wertveränderung wird als<br />

unrealisierter Gewinn oder Verlust in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ verbucht.<br />

Bei frühzeitiger Auflösung des Swap-Kontrakts verbucht der Fonds einen realisierten Gewinn oder Verlust in Höhe der Differenz zwischen<br />

dem aktuellen Kapitalwert und dem erbrachten Kapitalwert. Alle ausstehenden auflaufenden Zinsen werden entweder als Nettoforderung oder<br />

Nettoverbindlichkeit verbucht.<br />

Zu den mit Total-Return-Swap-Kontrakten verbundenen Risiken gehören Änderungen der Marktbedingungen sowie die eventuelle Unfähigkeit<br />

des Kontrahenten, seinen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nachzukommen.<br />

(i) Credit-Default-Swap-Kontrakte<br />

Ein Credit-Default-Swap-Kontrakt ist eine Kreditderivattransaktion, bei der zwei Parteien eine Vereinbarung abschließen, laut der die eine<br />

Partei während der festgelegten Vereinbarungsdauer regelmäßige feste Zahlungen an die andere Partei vornimmt. Die andere Partei leistet<br />

keine Zahlungen, es sei denn, es tritt ein Kreditereignis in Bezug auf einen vorab bestimmten Referenztitel ein. In diesem Fall leistet die Partei<br />

dann eine Zahlung an die erste Partei und der Swap ist beendet. Der Wert der zugrunde liegenden Wertpapiere wird bei der Berechnung der<br />

Anlage- und Kreditfähigkeit der einzelnen Anwender berücksichtigt.<br />

Credit-Default-Swaps werden auf Basis von Notierungen der Marktmacher täglich neu bewertet und jegliche Wertveränderung wird als<br />

unrealisierter Gewinn oder Verlust in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ verbucht. Jegliche zur<br />

Initiierung des Kontrakts erhaltenen oder geleisteten Zahlungen werden in der „Nettovermögensaufstellung“ als Passiva oder Aktiva ausgewiesen.<br />

Bei frühzeitiger Beendigung des Swap-Kontrakts verbucht der Fonds einen realisierten Gewinn oder Verlust in Höhe jeglicher erhaltenen oder<br />

geleisteten Zahlungen.<br />

Geprüfter Jahresbericht 75

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