Franklin Templeton Investment Funds
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F R A N K L I N T E M P L E T O N I N V E S T M E N T F U N D S<br />
Anmerkungen zum Jahresbericht<br />
vom 30. Juni 2013 (Fortsetzung)<br />
Anmerkung 2 — Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze (Fortsetzung)<br />
(d) Finanzterminkontrakte<br />
Die Gesellschaft kann Finanzterminkontrakte abschließen, um von Marktveränderungen zu profitieren. Ein Finanzterminkontrakt ist eine zwischen<br />
zwei Parteien getroffene Vereinbarung, ein Wertpapier zu einem künftigen Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die<br />
erforderlichen Einschusszahlungen, die in bar oder in Form von Wertpapieren zu leisten sind, werden von einem Broker auf einem Sonderkonto<br />
verwahrt. Je nach den Wertschwankungen der zugrunde liegenden Wertpapiere erhält oder zahlt die Gesellschaft nachfolgende Zahlungen, die<br />
als Schwankungsmarge bezeichnet werden. Diese Schwankungsmarge wird bis zur Glattstellung des Kontrakts zunächst als unrealisierter Gewinn<br />
bzw. Verlust verbucht. Nach der Glattstellung wird sie dann als realisierter Gewinn oder Verlust ausgewiesen. Die realisierten und unrealisierten<br />
Gewinne und Verluste sind in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ aufgeführt.<br />
(e) Zinsswap-Kontrakte<br />
Zinsswap-Kontrakte werden benutzt, um sich gegen das Risiko von Zinssatzveränderungen abzusichern, und sind Vereinbarungen zwischen<br />
zwei Parteien zum Austausch von Cashflows auf Basis eines nominellen Kapitalbetrags. Die bei Zinsswap-Kontrakten erhaltenen oder gezahlten<br />
Nettozinsen laufen täglich als Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen auf.<br />
Zinsswaps werden auf Basis von Notierungen der Marktmacher täglich neu bewertet und jegliche Veränderung wird als unrealisierter Gewinn<br />
oder Verlust in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ verbucht. Bei frühzeitiger Auflösung des Swap-<br />
Kontrakts verbucht der Fonds einen realisierten Gewinn oder Verlust in Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Kapitalwert und dem erbrachten<br />
Kapitalwert. Alle ausstehenden auflaufenden Zinsen werden entweder als Nettoforderung oder Nettoverbindlichkeit verbucht.<br />
Zu den mit Zinsswap-Kontrakten verbundenen Risiken gehören Änderungen der Marktbedingungen sowie die eventuelle Unfähigkeit des<br />
Kontrahenten, seinen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nachzukommen.<br />
(f) Inflationsswapvereinbarungen<br />
Eine Inflationsswapvereinbarung ist ein bilaterales Abkommen, in dem jede Partei sich verpflichtet, eine Reihe von Zinszahlungen gegen eine<br />
andere Reihe von Zinszahlungen auf der Grundlage eines fiktiven Betrags auszutauschen, der als Berechnungsgrundlage dient und in der Regel<br />
nicht ausgetauscht wird.<br />
Inflationsswapvereinbarungen werden auf Basis von Notierungen der Marktmacher täglich neu bewertet und jegliche Veränderung wird als<br />
unrealisierter Gewinn oder Verlust in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ verbucht. Bei frühzeitiger Auflösung<br />
der Swapvereinbarung verbucht der Fonds einen realisierten Gewinn oder Verlust in Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Kapitalwert und dem<br />
erbrachten Kapitalwert. Alle ausstehenden auflaufenden Zinsen werden entweder als Nettoforderung oder Nettoverbindlichkeit verbucht.<br />
Zu den mit Inflationsswapvereinbarungen verbundenen Risiken gehören Änderungen der Marktbedingungen sowie die eventuelle Unfähigkeit des<br />
Kontrahenten, seinen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nachzukommen.<br />
(g) Währungsswap-Kontrakte<br />
Ein Währungsswap ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien zum Austausch der in zwei verschiedenen Währungen denominierten<br />
Zinszahlungen und Kapitalbeträge.<br />
Währungsswap-Kontrakte werden auf Basis von Notierungen der Marktmacher täglich neu bewertet und jegliche Wertveränderung wird als<br />
unrealisierter Gewinn oder Verlust in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ verbucht.<br />
Bei frühzeitiger Auflösung des Swap-Kontrakts verbucht der Fonds einen realisierten Gewinn oder Verlust in Höhe der Differenz zwischen<br />
dem aktuellen Kapitalwert und dem erbrachten Kapitalwert. Alle ausstehenden auflaufenden Zinsen werden entweder als Nettoforderung oder<br />
Nettoverbindlichkeit verbucht.<br />
Zu den mit Währrungsswap-Kontrakten verbundenen Risiken gehören Änderungen der Marktbedingungen sowie die eventuelle Unfähigkeit des<br />
Kontrahenten, seinen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nachzukommen.<br />
(h) Total-Return-Swap-Kontrakte<br />
Ein Total-Return-Swap ist eine Vereinbarung, bei der die eine Partei Zahlungen auf Basis eines bestimmten festen oder variablen Zinssatzes<br />
vornimmt, während die andere Partei Zahlungen auf Basis der Rendite einer zugrunde liegenden Anlage leistet, wozu sowohl die generierten<br />
Erträge als auch jegliche Kapitalgewinne gehören.<br />
Total-Return-Swap-Kontrakte werden auf Basis von Notierungen der Marktmacher täglich neu bewertet und jegliche Wertveränderung wird als<br />
unrealisierter Gewinn oder Verlust in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ verbucht.<br />
Bei frühzeitiger Auflösung des Swap-Kontrakts verbucht der Fonds einen realisierten Gewinn oder Verlust in Höhe der Differenz zwischen<br />
dem aktuellen Kapitalwert und dem erbrachten Kapitalwert. Alle ausstehenden auflaufenden Zinsen werden entweder als Nettoforderung oder<br />
Nettoverbindlichkeit verbucht.<br />
Zu den mit Total-Return-Swap-Kontrakten verbundenen Risiken gehören Änderungen der Marktbedingungen sowie die eventuelle Unfähigkeit<br />
des Kontrahenten, seinen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nachzukommen.<br />
(i) Credit-Default-Swap-Kontrakte<br />
Ein Credit-Default-Swap-Kontrakt ist eine Kreditderivattransaktion, bei der zwei Parteien eine Vereinbarung abschließen, laut der die eine<br />
Partei während der festgelegten Vereinbarungsdauer regelmäßige feste Zahlungen an die andere Partei vornimmt. Die andere Partei leistet<br />
keine Zahlungen, es sei denn, es tritt ein Kreditereignis in Bezug auf einen vorab bestimmten Referenztitel ein. In diesem Fall leistet die Partei<br />
dann eine Zahlung an die erste Partei und der Swap ist beendet. Der Wert der zugrunde liegenden Wertpapiere wird bei der Berechnung der<br />
Anlage- und Kreditfähigkeit der einzelnen Anwender berücksichtigt.<br />
Credit-Default-Swaps werden auf Basis von Notierungen der Marktmacher täglich neu bewertet und jegliche Wertveränderung wird als<br />
unrealisierter Gewinn oder Verlust in der „Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entwicklung des Nettovermögens“ verbucht. Jegliche zur<br />
Initiierung des Kontrakts erhaltenen oder geleisteten Zahlungen werden in der „Nettovermögensaufstellung“ als Passiva oder Aktiva ausgewiesen.<br />
Bei frühzeitiger Beendigung des Swap-Kontrakts verbucht der Fonds einen realisierten Gewinn oder Verlust in Höhe jeglicher erhaltenen oder<br />
geleisteten Zahlungen.<br />
Geprüfter Jahresbericht 75