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01_Bilanz-AG 2008 - adidas Group

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§ 289 Abs. 4 HGB<br />

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals<br />

Das Grundkapital der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> beläuft sich auf 193.515.512 € (Stand: 31. Dezember<br />

<strong>2008</strong>), eingeteilt in ebenso viele nennwertlose, auf den Inhaber lautende<br />

Stückaktien, die jeweils mit einem Euro am Grundkapital beteiligt sind („Aktien“).<br />

Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ist gemäß § 4 Abs. 10 der<br />

Satzung grundsätzlich ausgeschlossen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung<br />

eine Stimme. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten<br />

verbunden.<br />

In den USA hat die <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> American Depositary Receipts (ADRs) begeben.<br />

ADRs sind Hinterlegungsscheine nicht amerikanischer Aktien, die an den US-<br />

Börsen anstelle der Originalaktien gehandelt werden. Zwei <strong>adidas</strong>-ADRs entsprechen<br />

jeweils einer <strong>adidas</strong> Aktie.<br />

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen<br />

Vertragliche Vereinbarungen mit der Gesellschaft, die die Stimmrechte oder die<br />

Übertragung von Aktien beschränken, sind uns nicht bekannt. Aufgrund des<br />

Code of Conduct der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> bestehen jedoch für Vorstände beim Kauf und<br />

Verkauf von <strong>adidas</strong> Aktien gewisse Sperrfristen im Zusammenhang mit den<br />

Veröffentlichungen unserer Quartals- und Jahresergebnisse. Entsprechende<br />

Sperrfristen gelten auch für Mitarbeiter, die Zugang zu noch nicht veröffentlichten<br />

Finanzergebnissen haben.<br />

Beschränkungen des Stimmrechts können ferner aufgrund von Vorschriften<br />

des Aktiengesetzes, etwa gemäß § 136 AktG oder für eigene Aktien gemäß<br />

§ 71b AktG bestehen.<br />

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die mehr als 10 % der<br />

Stimmrechte überschreiten<br />

Beteiligungen am Grundkapital der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong>, die 10 % der Stimmrechte überschreiten,<br />

sind der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> nicht mitgeteilt worden und auch ansonsten nicht<br />

bekannt.<br />

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen<br />

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.<br />

Stimmrechtskontrolle bei Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital<br />

Die Arbeitnehmer, die <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> Aktien halten, üben ihre Kontrollrechte wie<br />

andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und<br />

der Satzung aus.<br />

Ernennung und Abberufung des Vorstands<br />

Der Vorstand der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> besteht derzeit aus vier Mitgliedern. Die Bestimmung<br />

der Anzahl der Vorstandsmitglieder sowie ihre Bestellung und Abberufung<br />

erfolgt durch den Aufsichtsrat gemäß § 6 der Satzung, § 84 Abs. 1 AktG.<br />

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