01_Bilanz-AG 2008 - adidas Group
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§ 289 Abs. 4 HGB<br />
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals<br />
Das Grundkapital der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> beläuft sich auf 193.515.512 € (Stand: 31. Dezember<br />
<strong>2008</strong>), eingeteilt in ebenso viele nennwertlose, auf den Inhaber lautende<br />
Stückaktien, die jeweils mit einem Euro am Grundkapital beteiligt sind („Aktien“).<br />
Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ist gemäß § 4 Abs. 10 der<br />
Satzung grundsätzlich ausgeschlossen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung<br />
eine Stimme. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten<br />
verbunden.<br />
In den USA hat die <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> American Depositary Receipts (ADRs) begeben.<br />
ADRs sind Hinterlegungsscheine nicht amerikanischer Aktien, die an den US-<br />
Börsen anstelle der Originalaktien gehandelt werden. Zwei <strong>adidas</strong>-ADRs entsprechen<br />
jeweils einer <strong>adidas</strong> Aktie.<br />
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen<br />
Vertragliche Vereinbarungen mit der Gesellschaft, die die Stimmrechte oder die<br />
Übertragung von Aktien beschränken, sind uns nicht bekannt. Aufgrund des<br />
Code of Conduct der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> bestehen jedoch für Vorstände beim Kauf und<br />
Verkauf von <strong>adidas</strong> Aktien gewisse Sperrfristen im Zusammenhang mit den<br />
Veröffentlichungen unserer Quartals- und Jahresergebnisse. Entsprechende<br />
Sperrfristen gelten auch für Mitarbeiter, die Zugang zu noch nicht veröffentlichten<br />
Finanzergebnissen haben.<br />
Beschränkungen des Stimmrechts können ferner aufgrund von Vorschriften<br />
des Aktiengesetzes, etwa gemäß § 136 AktG oder für eigene Aktien gemäß<br />
§ 71b AktG bestehen.<br />
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die mehr als 10 % der<br />
Stimmrechte überschreiten<br />
Beteiligungen am Grundkapital der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong>, die 10 % der Stimmrechte überschreiten,<br />
sind der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> nicht mitgeteilt worden und auch ansonsten nicht<br />
bekannt.<br />
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen<br />
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.<br />
Stimmrechtskontrolle bei Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital<br />
Die Arbeitnehmer, die <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> Aktien halten, üben ihre Kontrollrechte wie<br />
andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und<br />
der Satzung aus.<br />
Ernennung und Abberufung des Vorstands<br />
Der Vorstand der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> besteht derzeit aus vier Mitgliedern. Die Bestimmung<br />
der Anzahl der Vorstandsmitglieder sowie ihre Bestellung und Abberufung<br />
erfolgt durch den Aufsichtsrat gemäß § 6 der Satzung, § 84 Abs. 1 AktG.<br />
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