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01_Bilanz-AG 2008 - adidas Group

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aber auch durch ihre Tochtergesellschaften oder für ihre oder deren<br />

Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.<br />

Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können<br />

insbesondere wie folgt verwendet werden:<br />

- Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse,<br />

durch ein Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung oder durch<br />

Verkauf zu einem Preis, der den Börsenpreis von Aktien gleicher<br />

Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet, veräußert werden.<br />

- Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Zwecke des<br />

Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen<br />

an Unternehmen verwendet werden.<br />

- Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats als Gegenleistung<br />

für den Erwerb von gewerblichen Schutzrechten oder Immaterialgüterrechten<br />

oder für den Erwerb daran bestehender Lizenzen,<br />

auch durch Tochtergesellschaften, angeboten und veräußert werden.<br />

- Sie können zur Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten,<br />

die den Inhabern aus einer von der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> oder einer unmittelbaren<br />

oder mittelbaren Tochtergesellschaft begebenen oder zu<br />

begebenden Options- und/oder Wandelanleihe zustehen, die aufgrund<br />

der Ermächtigungen der Hauptversammlungen vom 8. Mai<br />

2003 und vom 11. Mai 2006 ausgegeben wurden bzw. ausgegeben<br />

werden, verwendet werden.<br />

- Sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus<br />

dem Aktienoptionsprogramm 1999 (MSOP) verwendet werden.<br />

- Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung eines<br />

weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.<br />

- Sie können als Vergütung in Form einer Aktientantieme an Mitglieder<br />

des Vorstands mit der Maßgabe übertragen werden, dass<br />

die Veräußerung durch den Vorstand erst nach einer Sperrfrist<br />

von mindestens zwei Jahren ab Übertragung zulässig ist. Die Zuständigkeit<br />

hierfür liegt beim Aufsichtsrat.<br />

Im Falle der Veräußerung von Aktien zu den oben genannten Erwerbszwecken<br />

ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Soweit die<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats zu Maßnahmen aufgrund dieser Ermächtigung<br />

erforderlich ist, kann der Aufsichtsrat die Zuständigkeit dafür an<br />

einen Ausschuss übertragen.<br />

Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand im Rahmen des am 30. Januar<br />

<strong>2008</strong> begonnenen und nach Unterbrechung am 21. Mai <strong>2008</strong> fortgeführten<br />

Aktienrückkaufprogramms teilweise Gebrauch gemacht. Die a-<br />

didas <strong>AG</strong> hat im Zeitraum von 21. Mai <strong>2008</strong> bis 22. Oktober <strong>2008</strong><br />

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