01_Bilanz-AG 2008 - adidas Group
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aber auch durch ihre Tochtergesellschaften oder für ihre oder deren<br />
Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.<br />
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können<br />
insbesondere wie folgt verwendet werden:<br />
- Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse,<br />
durch ein Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung oder durch<br />
Verkauf zu einem Preis, der den Börsenpreis von Aktien gleicher<br />
Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet, veräußert werden.<br />
- Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Zwecke des<br />
Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen<br />
an Unternehmen verwendet werden.<br />
- Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats als Gegenleistung<br />
für den Erwerb von gewerblichen Schutzrechten oder Immaterialgüterrechten<br />
oder für den Erwerb daran bestehender Lizenzen,<br />
auch durch Tochtergesellschaften, angeboten und veräußert werden.<br />
- Sie können zur Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten,<br />
die den Inhabern aus einer von der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> oder einer unmittelbaren<br />
oder mittelbaren Tochtergesellschaft begebenen oder zu<br />
begebenden Options- und/oder Wandelanleihe zustehen, die aufgrund<br />
der Ermächtigungen der Hauptversammlungen vom 8. Mai<br />
2003 und vom 11. Mai 2006 ausgegeben wurden bzw. ausgegeben<br />
werden, verwendet werden.<br />
- Sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus<br />
dem Aktienoptionsprogramm 1999 (MSOP) verwendet werden.<br />
- Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung eines<br />
weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.<br />
- Sie können als Vergütung in Form einer Aktientantieme an Mitglieder<br />
des Vorstands mit der Maßgabe übertragen werden, dass<br />
die Veräußerung durch den Vorstand erst nach einer Sperrfrist<br />
von mindestens zwei Jahren ab Übertragung zulässig ist. Die Zuständigkeit<br />
hierfür liegt beim Aufsichtsrat.<br />
Im Falle der Veräußerung von Aktien zu den oben genannten Erwerbszwecken<br />
ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Soweit die<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats zu Maßnahmen aufgrund dieser Ermächtigung<br />
erforderlich ist, kann der Aufsichtsrat die Zuständigkeit dafür an<br />
einen Ausschuss übertragen.<br />
Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand im Rahmen des am 30. Januar<br />
<strong>2008</strong> begonnenen und nach Unterbrechung am 21. Mai <strong>2008</strong> fortgeführten<br />
Aktienrückkaufprogramms teilweise Gebrauch gemacht. Die a-<br />
didas <strong>AG</strong> hat im Zeitraum von 21. Mai <strong>2008</strong> bis 22. Oktober <strong>2008</strong><br />
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