01_Bilanz-AG 2008 - adidas Group
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4.671.225 Aktien erworben und diese am 15. Dezember <strong>2008</strong> gemäß der<br />
von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung unter Herabsetzung<br />
des Grundkapitals eingezogen.<br />
- Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 8. Mai <strong>2008</strong> ergänzend<br />
ermächtigt, den Aktienerwerb unter der beschlossenen Ermächtigung<br />
auch unter Einsatz von mit einem Finanzinstitut zu marktnahen<br />
Konditionen abgeschlossenen Eigenkapitalderivaten durchzuführen. Die<br />
<strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> kann danach mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf physische<br />
Belieferung gerichtete Put-Optionen verkaufen und Call-Optionen erwerben,<br />
wenn durch die Optionsbedingungen sichergestellt ist, dass diese<br />
nur mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des<br />
Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden. Alle Aktienerwerbe<br />
unter Einsatz von Put- und Call-Optionen sind dabei auf Aktien im Umfang<br />
von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der<br />
Hauptversammlung über diese Ermächtigung bestehenden Grundkapitals<br />
beschränkt. Die Laufzeiten der Optionen müssen so gestaltet sein,<br />
dass der Erwerb der Aktien in Ausübung der Optionen nicht nach dem<br />
7. November 2009 erfolgt.<br />
Der bei der Ausübung einer Option zu zahlende Kaufpreis je <strong>adidas</strong>-Aktie<br />
darf unter Berücksichtigung der erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie<br />
den Eröffnungskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem<br />
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse am Tag des Abschlusses des betreffenden Optionsgeschäfts<br />
um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten (jeweils ohne<br />
Erwerbsnebenkosten).<br />
Für die Veräußerung und Einziehung von Aktien, die unter Einsatz von<br />
Derivaten erworben wurden, gelten die von der Hauptversammlung festgesetzten<br />
allgemeinen Regeln.<br />
Die <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> besitzt zum 31. Dezember <strong>2008</strong> keine eigenen Aktien.<br />
Change of Control/ Entschädigungsvereinbarungen<br />
Eine so genannte „Change-of-Control“ Klausel ist in der von der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> als<br />
Bürgin für die von ihrer Tochtergesellschaft <strong>adidas</strong> International Finance B.V.<br />
begebenen Wandelschuldverschreibung zum Nennwert von € 400.000.000 enthalten.<br />
Die Teilschuldverschreibungen werden am 8. Oktober 2<strong>01</strong>8 an die Anleihegläubiger<br />
zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt<br />
oder zurückgekauft und entwertet worden sind. Ein Kontrollwechsel im Sinne<br />
dieser Vereinbarung liegt vor, wenn eine Person oder mehrere gemeinsam<br />
handelnde Personen die Kontrolle über die <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> erlangt oder erlangen.<br />
Gemäß dieser „Change-of-Control“ Klausel wird den Inhabern von Wandlungsrechten<br />
für den Fall eines definierten Kontrollwechsels das Recht auf vorzeitige<br />
Rückzahlung des Anleihebetrages nebst Zinsen eingeräumt. Darüber hinaus<br />
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