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01_Bilanz-AG 2008 - adidas Group

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4.671.225 Aktien erworben und diese am 15. Dezember <strong>2008</strong> gemäß der<br />

von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung unter Herabsetzung<br />

des Grundkapitals eingezogen.<br />

- Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 8. Mai <strong>2008</strong> ergänzend<br />

ermächtigt, den Aktienerwerb unter der beschlossenen Ermächtigung<br />

auch unter Einsatz von mit einem Finanzinstitut zu marktnahen<br />

Konditionen abgeschlossenen Eigenkapitalderivaten durchzuführen. Die<br />

<strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> kann danach mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf physische<br />

Belieferung gerichtete Put-Optionen verkaufen und Call-Optionen erwerben,<br />

wenn durch die Optionsbedingungen sichergestellt ist, dass diese<br />

nur mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des<br />

Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden. Alle Aktienerwerbe<br />

unter Einsatz von Put- und Call-Optionen sind dabei auf Aktien im Umfang<br />

von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der<br />

Hauptversammlung über diese Ermächtigung bestehenden Grundkapitals<br />

beschränkt. Die Laufzeiten der Optionen müssen so gestaltet sein,<br />

dass der Erwerb der Aktien in Ausübung der Optionen nicht nach dem<br />

7. November 2009 erfolgt.<br />

Der bei der Ausübung einer Option zu zahlende Kaufpreis je <strong>adidas</strong>-Aktie<br />

darf unter Berücksichtigung der erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie<br />

den Eröffnungskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem<br />

(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse am Tag des Abschlusses des betreffenden Optionsgeschäfts<br />

um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten (jeweils ohne<br />

Erwerbsnebenkosten).<br />

Für die Veräußerung und Einziehung von Aktien, die unter Einsatz von<br />

Derivaten erworben wurden, gelten die von der Hauptversammlung festgesetzten<br />

allgemeinen Regeln.<br />

Die <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> besitzt zum 31. Dezember <strong>2008</strong> keine eigenen Aktien.<br />

Change of Control/ Entschädigungsvereinbarungen<br />

Eine so genannte „Change-of-Control“ Klausel ist in der von der <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> als<br />

Bürgin für die von ihrer Tochtergesellschaft <strong>adidas</strong> International Finance B.V.<br />

begebenen Wandelschuldverschreibung zum Nennwert von € 400.000.000 enthalten.<br />

Die Teilschuldverschreibungen werden am 8. Oktober 2<strong>01</strong>8 an die Anleihegläubiger<br />

zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt<br />

oder zurückgekauft und entwertet worden sind. Ein Kontrollwechsel im Sinne<br />

dieser Vereinbarung liegt vor, wenn eine Person oder mehrere gemeinsam<br />

handelnde Personen die Kontrolle über die <strong>adidas</strong> <strong>AG</strong> erlangt oder erlangen.<br />

Gemäß dieser „Change-of-Control“ Klausel wird den Inhabern von Wandlungsrechten<br />

für den Fall eines definierten Kontrollwechsels das Recht auf vorzeitige<br />

Rückzahlung des Anleihebetrages nebst Zinsen eingeräumt. Darüber hinaus<br />

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