01_Bilanz-AG 2008 - adidas Group
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enthalten einige Vereinbarungen zwischen Tochtergesellschaften und Dritten<br />
„Change-of-Control“ Klauseln.<br />
Mit den Mitgliedern des Vorstands sowie Arbeitnehmern bestehen jedoch keine<br />
Vereinbarungen über Entschädigungsleistungen für den Fall eines Übernahmeangebots.<br />
Erläuterungen des Vorstands<br />
Das Grundkapital hat sich im Geschäftsjahr <strong>2008</strong> aufgrund der Ausgabe neuer<br />
Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms (MSOP) und des Rückerwerbs<br />
eigener Aktien mit anschließender Einziehung von ursprünglich 203.628.960 €<br />
auf 193.515.512 € verringert.<br />
Gemäß § 21 WpHG ist das unmittelbare oder mittelbare Erreichen oder Überschreiten<br />
der Schwelle von 10 % der Stimmrechte der Gesellschaft zu melden.<br />
Eine solche Meldung liegt der Gesellschaft nicht vor. Die Verletzung der Meldepflicht<br />
führt zum zeitweiligen Rechtsverlust aus den betreffenden Aktien und<br />
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Theoretisch kann daher eine Beteiligung am<br />
Grundkapital von mehr als 10 % bestehen, ohne dass diese gemeldet wurde.<br />
In der Hauptversammlung <strong>2008</strong> sind Änderungen von § 4 Abs. 3 (Aufhebung und<br />
Neufassung eines Genehmigten Kapitals) sowie von § 18 Abs. 3 der Satzung<br />
(Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen worden. Ferner hat der Aufsichtsrat<br />
im Geschäftsjahr <strong>2008</strong> beschlossen, die Fassung der Satzung im Hinblick auf<br />
das Grundkapital und des bedingten Kapitals (§ 4 Abs. 1, § 4 Abs. 5 der Satzung)<br />
aufgrund der Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des MSOP und der Einbeziehung<br />
von Aktien anzupassen.<br />
Da der Ermächtigungszeitraum des Genehmigten Kapitals 2005/I im Juni 2<strong>01</strong>0<br />
ausläuft, werden Vorstand und Aufsichtsrat voraussichtlich bereits der ordentlichen<br />
Hauptversammlung 2009 eine erneute Beschlussfassung über ein Genehmigtes<br />
Kapital vorschlagen.<br />
Da die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien von der Hauptversammlung<br />
jeweils nur für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten erteilt werden darf, ist<br />
es allgemein üblich, jeder ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, den<br />
jeweils geltenden Beschluss durch einen neuen Ermächtigungsbeschluss zu<br />
ersetzen. Die Gesellschaft erhält dadurch die Möglichkeit, eigene Aktien zu den<br />
im Ermächtigungsbeschluss aufgeführten Zwecken zu erwerben und zu verwenden.<br />
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Vorstand, auch die ordentliche<br />
Hauptversammlung 2009 zu bitten, eine neue Ermächtigung zum Erwerb<br />
eigener Aktien zu erteilen.<br />
Die in den jeweiligen Teilschuldverschreibungen enthaltene „Change of<br />
Control“-Klausel entspricht der bei Finanzierungsvereinbarungen marktüblichen<br />
Praxis zum Schutz der Inhaber der Teilschuldverschreibungen.<br />
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