28.02.2014 Aufrufe

01_Bilanz-AG 2008 - adidas Group

01_Bilanz-AG 2008 - adidas Group

01_Bilanz-AG 2008 - adidas Group

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

enthalten einige Vereinbarungen zwischen Tochtergesellschaften und Dritten<br />

„Change-of-Control“ Klauseln.<br />

Mit den Mitgliedern des Vorstands sowie Arbeitnehmern bestehen jedoch keine<br />

Vereinbarungen über Entschädigungsleistungen für den Fall eines Übernahmeangebots.<br />

Erläuterungen des Vorstands<br />

Das Grundkapital hat sich im Geschäftsjahr <strong>2008</strong> aufgrund der Ausgabe neuer<br />

Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms (MSOP) und des Rückerwerbs<br />

eigener Aktien mit anschließender Einziehung von ursprünglich 203.628.960 €<br />

auf 193.515.512 € verringert.<br />

Gemäß § 21 WpHG ist das unmittelbare oder mittelbare Erreichen oder Überschreiten<br />

der Schwelle von 10 % der Stimmrechte der Gesellschaft zu melden.<br />

Eine solche Meldung liegt der Gesellschaft nicht vor. Die Verletzung der Meldepflicht<br />

führt zum zeitweiligen Rechtsverlust aus den betreffenden Aktien und<br />

stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Theoretisch kann daher eine Beteiligung am<br />

Grundkapital von mehr als 10 % bestehen, ohne dass diese gemeldet wurde.<br />

In der Hauptversammlung <strong>2008</strong> sind Änderungen von § 4 Abs. 3 (Aufhebung und<br />

Neufassung eines Genehmigten Kapitals) sowie von § 18 Abs. 3 der Satzung<br />

(Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen worden. Ferner hat der Aufsichtsrat<br />

im Geschäftsjahr <strong>2008</strong> beschlossen, die Fassung der Satzung im Hinblick auf<br />

das Grundkapital und des bedingten Kapitals (§ 4 Abs. 1, § 4 Abs. 5 der Satzung)<br />

aufgrund der Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des MSOP und der Einbeziehung<br />

von Aktien anzupassen.<br />

Da der Ermächtigungszeitraum des Genehmigten Kapitals 2005/I im Juni 2<strong>01</strong>0<br />

ausläuft, werden Vorstand und Aufsichtsrat voraussichtlich bereits der ordentlichen<br />

Hauptversammlung 2009 eine erneute Beschlussfassung über ein Genehmigtes<br />

Kapital vorschlagen.<br />

Da die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien von der Hauptversammlung<br />

jeweils nur für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten erteilt werden darf, ist<br />

es allgemein üblich, jeder ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, den<br />

jeweils geltenden Beschluss durch einen neuen Ermächtigungsbeschluss zu<br />

ersetzen. Die Gesellschaft erhält dadurch die Möglichkeit, eigene Aktien zu den<br />

im Ermächtigungsbeschluss aufgeführten Zwecken zu erwerben und zu verwenden.<br />

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Vorstand, auch die ordentliche<br />

Hauptversammlung 2009 zu bitten, eine neue Ermächtigung zum Erwerb<br />

eigener Aktien zu erteilen.<br />

Die in den jeweiligen Teilschuldverschreibungen enthaltene „Change of<br />

Control“-Klausel entspricht der bei Finanzierungsvereinbarungen marktüblichen<br />

Praxis zum Schutz der Inhaber der Teilschuldverschreibungen.<br />

68

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!