Ãsterreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Ãsterreichischer ...
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Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />
3. Teil Organisation und Durchführung von<br />
Wettkämpfen<br />
Artikel 3<br />
Verwaltung von Wettkämpfen<br />
1 Bei allen ÖFT -Veranstaltungen der <strong>Sportakrobatik</strong> sollten folgende Offizielle<br />
anwesend sein:<br />
Superior Jury<br />
Hauptkampfrichter<br />
Schwierigkeitskampfrichter<br />
technische Kampfrichter<br />
Artistik-Kampfrichter<br />
Organisationskomitee<br />
Medizinisches Personal (Notarzt ist bei ÖFT-Veranstaltungen Pflicht)<br />
Verantwortlicher für die Wettkampfmatte<br />
Ordner<br />
technisches Personal inkl. Personal für die Vermessung<br />
Presse<br />
Artikel 4<br />
Die Superior Jury (SJ)<br />
1 Die SJ überwacht alle Teile eines Wettkampfes, angefangen von den<br />
Vorbereitungen bis zum Ende. Das beinhaltet die Vorbereitung der Trainingsund<br />
Wettkampfausstattung und deren Räumlichkeiten, die Überwachung des<br />
Verhaltens der Sportler, Trainer, Kampfrichter und Offiziellen während des<br />
Trainings und Wettkampfes, das Organisieren von Seminaren für Kampfrichter<br />
sowie die Auswertung des Sportereignisses nach Schließung der<br />
Wettkampfstätte.<br />
2 Die Superior Jury besteht aus mindestens einem Mitglied des TK-Akro bzw. dem<br />
BFW. Alternativ können Experten (z.B. geprüfte Kampfrichter) in Abstimmung<br />
mit dem BFW bestellt werden.<br />
3 Die Mitglieder der SJ dürfen während des Wettkampfes keinerlei Verpflichtungen<br />
bei teilnehmenden Vereinen oder Mannschaften übernehmen.<br />
4 Mit Ausnahme von disziplinarischen Sanktionen sind alle Entscheidungen der SJ<br />
während des Wettkampfes endgültig. Diese Entscheidungen werden sofort<br />
gewertet und nach schweren Bewertungsfehlern der Kampfrichter erfolgt eine<br />
Berichtigung.<br />
Aufgaben der SJ<br />
5 Die SJ bestimmt in Abstimmung mit dem BFW einen Vermesser. Dabei muss<br />
sichergestellt sein, dass dem Vermesser die Richtlinien nach Anhang 1 bekannt<br />
sind. Die Vermessung findet in Anwesenheit einer zweiten von der SJ zu<br />
bestimmenden Person sowie dem Trainer statt. Einsprüche gegen das Ergebnis<br />
sind sofort mündlich der SJ zur Kenntnis zu bringen. Eine Nachmessung hat in<br />
Anwesenheit der SJ zu erfolgen, die das Messergebnis endgültig bestätigt.<br />
6 Die Jury kann eine Kürübung unterbrechen, wenn die Sicherheit eines Sportlers<br />
stark gefährdet ist.<br />
7 Bevor die Mannschaften anreisen, müssen die Trainingshallen auf Sicherheit<br />
geprüft und muss kontrolliert werden, ob das Wettkampfpodium den<br />
Version1<br />
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