02.05.2014 Aufrufe

Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />

3. Teil Organisation und Durchführung von<br />

Wettkämpfen<br />

Artikel 3<br />

Verwaltung von Wettkämpfen<br />

1 Bei allen ÖFT -Veranstaltungen der <strong>Sportakrobatik</strong> sollten folgende Offizielle<br />

anwesend sein:<br />

Superior Jury<br />

Hauptkampfrichter<br />

Schwierigkeitskampfrichter<br />

technische Kampfrichter<br />

Artistik-Kampfrichter<br />

Organisationskomitee<br />

Medizinisches Personal (Notarzt ist bei ÖFT-Veranstaltungen Pflicht)<br />

Verantwortlicher für die Wettkampfmatte<br />

Ordner<br />

technisches Personal inkl. Personal für die Vermessung<br />

Presse<br />

Artikel 4<br />

Die Superior Jury (SJ)<br />

1 Die SJ überwacht alle Teile eines Wettkampfes, angefangen von den<br />

Vorbereitungen bis zum Ende. Das beinhaltet die Vorbereitung der Trainingsund<br />

Wettkampfausstattung und deren Räumlichkeiten, die Überwachung des<br />

Verhaltens der Sportler, Trainer, Kampfrichter und Offiziellen während des<br />

Trainings und Wettkampfes, das Organisieren von Seminaren für Kampfrichter<br />

sowie die Auswertung des Sportereignisses nach Schließung der<br />

Wettkampfstätte.<br />

2 Die Superior Jury besteht aus mindestens einem Mitglied des TK-Akro bzw. dem<br />

BFW. Alternativ können Experten (z.B. geprüfte Kampfrichter) in Abstimmung<br />

mit dem BFW bestellt werden.<br />

3 Die Mitglieder der SJ dürfen während des Wettkampfes keinerlei Verpflichtungen<br />

bei teilnehmenden Vereinen oder Mannschaften übernehmen.<br />

4 Mit Ausnahme von disziplinarischen Sanktionen sind alle Entscheidungen der SJ<br />

während des Wettkampfes endgültig. Diese Entscheidungen werden sofort<br />

gewertet und nach schweren Bewertungsfehlern der Kampfrichter erfolgt eine<br />

Berichtigung.<br />

Aufgaben der SJ<br />

5 Die SJ bestimmt in Abstimmung mit dem BFW einen Vermesser. Dabei muss<br />

sichergestellt sein, dass dem Vermesser die Richtlinien nach Anhang 1 bekannt<br />

sind. Die Vermessung findet in Anwesenheit einer zweiten von der SJ zu<br />

bestimmenden Person sowie dem Trainer statt. Einsprüche gegen das Ergebnis<br />

sind sofort mündlich der SJ zur Kenntnis zu bringen. Eine Nachmessung hat in<br />

Anwesenheit der SJ zu erfolgen, die das Messergebnis endgültig bestätigt.<br />

6 Die Jury kann eine Kürübung unterbrechen, wenn die Sicherheit eines Sportlers<br />

stark gefährdet ist.<br />

7 Bevor die Mannschaften anreisen, müssen die Trainingshallen auf Sicherheit<br />

geprüft und muss kontrolliert werden, ob das Wettkampfpodium den<br />

Version1<br />

Seite 10 von 90

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!