Ãsterreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Ãsterreichischer ...
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Artikel 6<br />
Rechte der Trainer<br />
Rechte und Pflichten der Trainer<br />
1 Sie erhalten Informationen über die Startreihenfolge.<br />
Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />
2 Die Trainer erhalten einen Zeitplan für das vorbereitende Training.<br />
3 Die Bereitstellung sicherer Trainingsstätten, deren Ausstattung mit der während<br />
des Wettkampfes vergleichbar ist, muss abgesichert werden.<br />
4 Die Trainer erhalten Dokumente, die die Trainings- und Wettkampfzeiten<br />
betreffen und müssen täglich Zugang zu den Wertungen während der<br />
Wettkämpfe haben. Jeder Mannschaftstrainer hat außerdem das Recht auf einen<br />
entsprechenden Platz in der Nähe der Wettkampfmatte, um die Übung seiner<br />
Athleten während des Wettkampfes zu beobachten.<br />
5 Sie bekommen Informationen über den korrekten Starttermin (Zeit/Ort) und<br />
jegliche Probleme mit den Wettkampfplänen, die die speziellen Anforderungen<br />
oder den Schwierigkeitswert einer Übung betreffen, vor dem Wettkampf. (8. Teil<br />
Artikel 41 .8).<br />
Pflichten der Trainer<br />
6 Die Trainer müssen jederzeit ehrlich, integer, sportlich fair und im Interesse des<br />
Sports und der <strong>Sportakrobatik</strong> handeln.<br />
7 Die Trainer sollen sich gegenüber allen Sportlern, Kampfrichtern, Trainern und<br />
Offiziellen respektvoll, zuvorkommend und höflich verhalten sowie in<br />
Übereinstimmung mit den Menschenrechten, Kinderschutzgesetzen und den<br />
ethischen Grundsätzen der FIG handeln.<br />
8 Sie haben die Aufgabe für ihre eigene und die Sicherheit ihrer Sportler zu<br />
sorgen.<br />
9 Außerdem müssen sie dem <strong>Handbuch</strong>, den Regelungen des ÖFT und den Anti-<br />
Doping-Regeln verpflichtet sein.<br />
10 Jeglicher verbaler, telefonischer oder anderer Kontakt mit Kampfrichtern aller<br />
Mannschaften im Aufwärmbereich oder während des Wettkampfes ist untersagt.<br />
Verstöße dagegen ziehen die sofortige mündliche Verwarnung und ggfls.<br />
Disqualifikation des/der betroffenen Kampfrichter/s für den speziellen<br />
Wettkampfteil und eine formale Verwarnung für den Kampfrichter und Trainer<br />
nach sich.<br />
11 Die Trainer müssen die Teilnahme am Wettkampf bekannt geben und einen Satz<br />
Wettkampfpläne für jede der zu zeigenden Übungen dem entsprechenden CJP<br />
oder einem Bevollmächtigten bis zum angegebenen Zeitpunkt vor<br />
Wettkampfbeginn abgeben. Es ist die Pflicht jedes einzelnen Trainers, die<br />
Korrektheit und Vollständigkeit der Wettkampfpläne vor der Abgabe zu prüfen.<br />
(Artikel 41 )<br />
12 Der Schwierigkeitskampfrichter wird über grundsätzliche kleinere Veränderungen<br />
der Kür und damit der Wettkampfpläne (gezeichnetes Element mit Angabe der<br />
Valuezahl) mindestens 90 Minuten vor Wettkampfbeginn informiert.<br />
13 Die Trainer tragen in der Wettkampfarena Sportkleidung, lange Haare sind<br />
zusammenzubinden.<br />
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