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Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

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Artikel 6<br />

Rechte der Trainer<br />

Rechte und Pflichten der Trainer<br />

1 Sie erhalten Informationen über die Startreihenfolge.<br />

Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />

2 Die Trainer erhalten einen Zeitplan für das vorbereitende Training.<br />

3 Die Bereitstellung sicherer Trainingsstätten, deren Ausstattung mit der während<br />

des Wettkampfes vergleichbar ist, muss abgesichert werden.<br />

4 Die Trainer erhalten Dokumente, die die Trainings- und Wettkampfzeiten<br />

betreffen und müssen täglich Zugang zu den Wertungen während der<br />

Wettkämpfe haben. Jeder Mannschaftstrainer hat außerdem das Recht auf einen<br />

entsprechenden Platz in der Nähe der Wettkampfmatte, um die Übung seiner<br />

Athleten während des Wettkampfes zu beobachten.<br />

5 Sie bekommen Informationen über den korrekten Starttermin (Zeit/Ort) und<br />

jegliche Probleme mit den Wettkampfplänen, die die speziellen Anforderungen<br />

oder den Schwierigkeitswert einer Übung betreffen, vor dem Wettkampf. (8. Teil<br />

Artikel 41 .8).<br />

Pflichten der Trainer<br />

6 Die Trainer müssen jederzeit ehrlich, integer, sportlich fair und im Interesse des<br />

Sports und der <strong>Sportakrobatik</strong> handeln.<br />

7 Die Trainer sollen sich gegenüber allen Sportlern, Kampfrichtern, Trainern und<br />

Offiziellen respektvoll, zuvorkommend und höflich verhalten sowie in<br />

Übereinstimmung mit den Menschenrechten, Kinderschutzgesetzen und den<br />

ethischen Grundsätzen der FIG handeln.<br />

8 Sie haben die Aufgabe für ihre eigene und die Sicherheit ihrer Sportler zu<br />

sorgen.<br />

9 Außerdem müssen sie dem <strong>Handbuch</strong>, den Regelungen des ÖFT und den Anti-<br />

Doping-Regeln verpflichtet sein.<br />

10 Jeglicher verbaler, telefonischer oder anderer Kontakt mit Kampfrichtern aller<br />

Mannschaften im Aufwärmbereich oder während des Wettkampfes ist untersagt.<br />

Verstöße dagegen ziehen die sofortige mündliche Verwarnung und ggfls.<br />

Disqualifikation des/der betroffenen Kampfrichter/s für den speziellen<br />

Wettkampfteil und eine formale Verwarnung für den Kampfrichter und Trainer<br />

nach sich.<br />

11 Die Trainer müssen die Teilnahme am Wettkampf bekannt geben und einen Satz<br />

Wettkampfpläne für jede der zu zeigenden Übungen dem entsprechenden CJP<br />

oder einem Bevollmächtigten bis zum angegebenen Zeitpunkt vor<br />

Wettkampfbeginn abgeben. Es ist die Pflicht jedes einzelnen Trainers, die<br />

Korrektheit und Vollständigkeit der Wettkampfpläne vor der Abgabe zu prüfen.<br />

(Artikel 41 )<br />

12 Der Schwierigkeitskampfrichter wird über grundsätzliche kleinere Veränderungen<br />

der Kür und damit der Wettkampfpläne (gezeichnetes Element mit Angabe der<br />

Valuezahl) mindestens 90 Minuten vor Wettkampfbeginn informiert.<br />

13 Die Trainer tragen in der Wettkampfarena Sportkleidung, lange Haare sind<br />

zusammenzubinden.<br />

Version1<br />

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