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Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

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Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />

• Musik enthält Sprache<br />

• Neustart einer Übung ohne Genehmigung<br />

• Schritte, Landungen und Stürze außerhalb der Mattenbegrenzung<br />

• Verletzungen der Kleiderordnung und beim Zubehör Ungenügende Fairness<br />

• Vorstellung und Abschluss der Übung<br />

• Unerlaubte Unterstützung<br />

3 Die Strafen, die vom DJ vom Gesamtwert abgezogen werden, sind:<br />

Statischer Halt, der nicht wie im Wettkampfplan angegeben, gehalten wurde<br />

Fehlen der speziellen Anforderungen<br />

Zeigen verbotener Elemente<br />

Elemente, die nicht in der angegebenen Reihenfolge gezeigt wurden<br />

Artikel 46 Anfechtung von Wertungen<br />

1 Im Interesse der Gerechtigkeit kann eine Wertung angefochten werden, wenn<br />

der D–Wert nicht mit dem übereinstimmt, was gezeigt wurde oder wenn ein<br />

Rechenfehler bei der Errechnung der Valuezahl, bei der Umwandlung in den D–<br />

Wert oder bei der Errechnung des Gesamtwertes erfolgte. Die Anfechtung erhält<br />

die SJ und überprüft die Wertung.<br />

2 Es kann nach einem Einspruch, der eine Veränderung des D–Wertes nach sich<br />

zog, notwendig werden, die vom DJ abgezogenen Strafpunkte neu zu<br />

überdenken.<br />

3 Anfechtungen können NUR für die Wettkämpfer des eigenen Vereines geltend<br />

gemacht werden.<br />

4 Es gibt keine Anfechtung der E– und A–Werte, Zeitfehler oder anderer Abzüge.<br />

5 Mit Veröffentlichung des D–Wertes ist eine Ankündigung einer Anfechtung<br />

spätestens vor dem Ende der nächsten Übung, die der Veröffentlichung folgte,<br />

durch den Trainer oder Delegationsleiter bei der SJ vorzubringen.<br />

Der Ankündigung einer Anfechtung muss eine schriftliche Erläuterung, die die<br />

Grundlage für die Anfechtung ist, folgen.<br />

Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss innerhalb von 10 Minuten nach<br />

der Ankündigung der Anfechtung abgegeben werden, anderenfalls wird die<br />

Anfechtung als überholt angesehen.<br />

<br />

<br />

Für die Anfechtung muss eine Gebühr von € 150,- gezahlt werden.<br />

Die Gebühr ist am Ende des Wettkampfes zu zahlen, sofern sich die<br />

Anfechtung als ungerechtfertigt herausgestellt hat.<br />

6 Nachdem die SJ ihren eigenen D–Wert überprüft hat, wird sie den CJP des<br />

entsprechenden Kampfgerichtes über die Anfechtung informieren. Dieser<br />

wiederum weist sofort seine DJs an, den Schwierigkeitswert zu überprüfen.<br />

7 Wenn es zu keiner Lösung vor der Wettkampfzeit des nächsten Starts kommt,<br />

wird die Wertung als „vorläufig“ gekennzeichnet und am Ende der<br />

Wettkampfrunde und vor der Siegerehrung überarbeitet.<br />

Version 2<br />

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