Ãsterreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Ãsterreichischer ...
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Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />
12 Regeln für die Werbung<br />
Werbung im Ausmaß von max. 2 x 60 cm² darf auf dem Trikot auf der<br />
Vorderseite über der Taille, auf den Ärmeln oder auf der Hüfte angebracht sein,<br />
keinesfalls auf dem Rücken.<br />
Der BFW oder ein Vertreter haben das Recht die Werbung auf dem Trikot als<br />
unzulässig einzustufen. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.<br />
13 Jede Verletzung der Kleiderordnung wird in Übereinstimmung mit dem Artikel 47<br />
.2 vom CJP bestraft.<br />
Zubehör und Hilfsmittel<br />
14 Schmuck, einschließlich Ohrringen und Piercings, Ketten, Ringe, Armbänder und<br />
– reifen, Fußkettchen, Nasen-und Nabelpiercings, sind nicht gestattet.<br />
15 Pailletten, Steine, Kummerbund/Gürtel und Spitze müssen entweder in der<br />
Kleidung integriert oder sicher befestigt sein. Für jegliche Verletzungen wegen<br />
dieser Accessoires sind der Trainer und die Sportler selbst verantwortlich.<br />
16 Haarspangen, Bänder und Haargummis müssen sicher befestigt werden.<br />
Auffallendes Haarzubehör, wie Tiaras, Federn oder Blumen, sind nicht erlaubt.<br />
17 Die Bemalung des Gesichtes ist ebenfalls nicht erlaubt, jegliches Make-up muss<br />
unauffällig und untheatralisch (z.B. kein Tiergesicht) sein.<br />
18 Zubehör, wie Gürtel oder Kopfrollen, um die Ausführung von Elementen zu<br />
erleichtern, sind nicht erlaubt. Tapes und Verbände sollen eine neutrale Farbe<br />
haben.<br />
19 Jede Verletzung wird in Übereinstimmung mit dem Artikel 47 .2 vom CJP<br />
bestraft.<br />
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