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Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

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Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />

Anhang 6 Kampfrichterbestimmungen<br />

Artikel 50 Aufgaben der Kampfrichter mit nationaler<br />

Lizenz<br />

1 Kampfrichter mit einer nationalen Lizenz sind in die Entwicklung der<br />

<strong>Sportakrobatik</strong> integriert.<br />

2 Sie versuchen dabei, das Konzept der Perfektionierung immer mehr umzusetzen.<br />

3 Es wird von ihnen erwartet, dass sie regelmäßig den Trainern und Sportlern in<br />

Übereinstimmung mit dem nationalen (ÖFT) und internationalen (FIG)<br />

Regelwerk assistieren, damit diese Übungen höchster Qualität darbieten können.<br />

4 Sie haben die Verpflichtung, ein technisches Wissen zu besitzen, das dem der<br />

Qualität der Übungen, welche durch die Trainer und Sportler bei internationalen,<br />

nationalen und anderen Wettkämpfen gezeigt wurden, entspricht.<br />

5 Um ihren Lizenzstatus beizubehalten, müssen Lizenzkampfrichter mindestens<br />

1x/Wettkampfjahr eine Praxis nachweisen. Dabei handelt es sich um<br />

Wettkämpfe, die nach den Regeln des Österr. <strong>Handbuch</strong>es des ÖFT sowie des<br />

Code of Points der FIG stattfinden.<br />

6 Die Kampfrichter müssen ihr Wissen über die Anforderungen für den qualitativ<br />

hochwertigen Übungsaufbau, die ästhetische Präsentation und technische<br />

Qualität der Übungen sichern und weiterentwickeln. Das ist möglich durch<br />

häufige Analyse von Videos, Teilnahme an Expertenseminaren und häufige<br />

Diskussionen mit den Trainern und untereinander.<br />

Artikel 51 Allgemeine Prinzipien<br />

1 Kampfrichter mit nationaler Lizenz sind verpflichtet ihr Wissen und Können auf<br />

aktuellem Stand zu halten und regelmäßig zu trainieren und zu verbessern.<br />

Dazu sind besonders Kampfrichterkurse und Fortbildungen geeignet.<br />

2 Der BFW und der Kampfrichterbeauftragte sind berechtigt, bei einem Mangel an<br />

Wissen und Können, das die Wertungen positiv oder negativ beeinflusst und<br />

damit Sportler benachteiligt oder bevorzugt, die Kampfrichterlizenz zu entziehen<br />

bzw. den betroffenen Kampfrichter von Wettkämpfen auszuschließen. Diese<br />

kann nach neuerlicher Absolvierung eines Kurses und einer Prüfung<br />

wiedererlangt werden.<br />

3 Für das Erlangen des Status Kampfrichter der verschiedenen Kategorien müssen<br />

die Kandidaten eine Prüfung bei einem genehmigten nationalen<br />

Kampfrichterkurs mit Theorie und Praxis in technischer und artistischer<br />

Bewertung bestehen.<br />

4 Nur Kampfrichtern der entsprechenden Kategorie, welche in den offiziellen Listen<br />

des ÖFT aufgeführt sind, ist es gestattet, an FIG- und kontinentalen Kursen<br />

teilzunehmen oder bei solchen Bewerben zu werten.<br />

5 Kandidaten für internationale und interkontinentale Kampfrichterkurse müssen<br />

in den einzelnen Vereinen registriert sein, welche wiederum Mitgliedsverbände<br />

des ÖFT sein müssen.<br />

Version1<br />

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