Ãsterreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Ãsterreichischer ...
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Artikel 54 Prüfungen<br />
Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />
1 Die Prüfungen sind normalerweise in einen Kurs integriert, können aber auch so<br />
organisiert sein, dass sie erst am Ende des Kurses abgelegt werden.<br />
2 Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: einer theoretischen Prüfung und einer<br />
praktischen. Diese müssen von allen Kampfrichtern abgelegt werden, welche<br />
ihre Lizenz behalten oder die nächst höherer Lizenzstufe erlangen wollen.<br />
Möglicher Inhalt der Prüfung:<br />
PRAXIS<br />
THEORIE<br />
Technische Ausführung (E-Wert) Pkte. Wertung Pkte.<br />
1 Balance 10 Strafen 70<br />
1 Tempo 10 Spezielle Anforderungen; Zeitfehler;<br />
1 Kombi 10 Größen der Wettkämpfer; Kürunterlagen<br />
Artistikwertung (A-Wert)<br />
Schwierigkeitswert<br />
1 Balance 10 1 Paar: Balanceelemente 5<br />
1 Tempo 10 1 W3: Verwandlungselement<br />
1 Kombi 10 1 M4: Halteposition<br />
1 Paar: Tempoelement<br />
1 W3: Tempoelement<br />
1 M4: Tempoelement<br />
2 individuelle Elemente<br />
Ausgangswert<br />
Toleranz<br />
3 Übungen auf Video mit<br />
Kürunterlagen zum Vergleich und<br />
bestimmen des Ausgangswertes 5<br />
1 Balance 10<br />
1 Tempo 10<br />
1 Kombi 10<br />
Kurzschrift<br />
Kurzschrift<br />
Zeichnen einer Übung während der<br />
Darbietung 10 20 Beispiele 20<br />
Artikel 55 Kampfrichterlizenzen<br />
1 Die ausgebildeten und positiv geprüften Kampfrichter erhalten einen ÖFT-<br />
Lichtbild–Kampfrichterausweis, sowie ein Zertifikat mit ihrer erreichten<br />
Prüfungspunkteanzahl.<br />
2 Nach jedem Wettkampf müssen die Kampfrichter ihre Funktion bei diesem in<br />
ihren Ausweis eintragen und vom Hauptkampfrichter mittels Unterschrift<br />
bestätigen lassen. Sie tragen die alleinige Verantwortung dafür, dass sie das<br />
Buch wiederbekommen, nachdem der oberste Kampfrichter es nach Beendigung<br />
des Wettkampfes unterzeichnet hat.<br />
Artikel 56 Durchgängige Einschätzung<br />
1 Die Kampfrichter müssen in jedem Wettkampf mit ihrer Fachkompetenz und<br />
Integrität den Nachweis erbringen, dass ihnen zu Recht die Kampfrichterlizenz<br />
der entsprechenden Kategorie während eines nationalen Kurses verliehen<br />
worden ist.<br />
2 Jeder Kampfrichter wird hinsichtlich folgender Dinge eingeschätzt:<br />
Integrität der Entscheidung (Moral, Gerechtigkeit, Unvoreingenommenheit)<br />
Version1<br />
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