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Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

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Artikel 54 Prüfungen<br />

Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />

1 Die Prüfungen sind normalerweise in einen Kurs integriert, können aber auch so<br />

organisiert sein, dass sie erst am Ende des Kurses abgelegt werden.<br />

2 Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: einer theoretischen Prüfung und einer<br />

praktischen. Diese müssen von allen Kampfrichtern abgelegt werden, welche<br />

ihre Lizenz behalten oder die nächst höherer Lizenzstufe erlangen wollen.<br />

Möglicher Inhalt der Prüfung:<br />

PRAXIS<br />

THEORIE<br />

Technische Ausführung (E-Wert) Pkte. Wertung Pkte.<br />

1 Balance 10 Strafen 70<br />

1 Tempo 10 Spezielle Anforderungen; Zeitfehler;<br />

1 Kombi 10 Größen der Wettkämpfer; Kürunterlagen<br />

Artistikwertung (A-Wert)<br />

Schwierigkeitswert<br />

1 Balance 10 1 Paar: Balanceelemente 5<br />

1 Tempo 10 1 W3: Verwandlungselement<br />

1 Kombi 10 1 M4: Halteposition<br />

1 Paar: Tempoelement<br />

1 W3: Tempoelement<br />

1 M4: Tempoelement<br />

2 individuelle Elemente<br />

Ausgangswert<br />

Toleranz<br />

3 Übungen auf Video mit<br />

Kürunterlagen zum Vergleich und<br />

bestimmen des Ausgangswertes 5<br />

1 Balance 10<br />

1 Tempo 10<br />

1 Kombi 10<br />

Kurzschrift<br />

Kurzschrift<br />

Zeichnen einer Übung während der<br />

Darbietung 10 20 Beispiele 20<br />

Artikel 55 Kampfrichterlizenzen<br />

1 Die ausgebildeten und positiv geprüften Kampfrichter erhalten einen ÖFT-<br />

Lichtbild–Kampfrichterausweis, sowie ein Zertifikat mit ihrer erreichten<br />

Prüfungspunkteanzahl.<br />

2 Nach jedem Wettkampf müssen die Kampfrichter ihre Funktion bei diesem in<br />

ihren Ausweis eintragen und vom Hauptkampfrichter mittels Unterschrift<br />

bestätigen lassen. Sie tragen die alleinige Verantwortung dafür, dass sie das<br />

Buch wiederbekommen, nachdem der oberste Kampfrichter es nach Beendigung<br />

des Wettkampfes unterzeichnet hat.<br />

Artikel 56 Durchgängige Einschätzung<br />

1 Die Kampfrichter müssen in jedem Wettkampf mit ihrer Fachkompetenz und<br />

Integrität den Nachweis erbringen, dass ihnen zu Recht die Kampfrichterlizenz<br />

der entsprechenden Kategorie während eines nationalen Kurses verliehen<br />

worden ist.<br />

2 Jeder Kampfrichter wird hinsichtlich folgender Dinge eingeschätzt:<br />

Integrität der Entscheidung (Moral, Gerechtigkeit, Unvoreingenommenheit)<br />

Version1<br />

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