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Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

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Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />

Artikel 8<br />

Zusammensetzung der Kampfgerichte<br />

1 Das Kampfgericht für jeden <strong>Sportakrobatik</strong>wettkampf setzt sich normalerweise<br />

zusammen aus:<br />

1 Vorsitzenden des Kampfgerichtes CJP<br />

1-2 Schwierigkeitskampfrichtern DJ<br />

3-4 technischen Kampfrichtern EJ<br />

3-4 Artistik-Kampfrichtern AJ<br />

1-2 Linienrichter (nicht verbindlich) LJ<br />

1 Zeitkampfrichter (nicht verbindlich) TJ<br />

2 Die Ernennung und Auswahl der Kampfrichter für einen Wettkampf erfolgt aus<br />

den von den teilnehmenden Vereinen gemeldeten Kampfrichtern durch den<br />

Kampfrichterbeauftragten des ÖFT.<br />

3 Wenn es die Anzahl der Kampfrichter erlaubt, werden Zeit- und<br />

Linienkampfrichter von denjenigen zur Verfügung stehenden Wertungsrichtern<br />

ernannt, die nicht für die Kampfgerichte ernannt wurden.<br />

4 Die von den Vereinen vorgeschlagenen Kampfrichter können als DJ, Technikoder<br />

Artistik-Kampfrichter im Wettkampf eingesetzt werden.<br />

Artikel 9 Rechte und Pflichten der amtierenden<br />

Kampfrichter<br />

Rechte<br />

1 Alle Kampfrichter besitzen das Recht, für ihr Wissen und ihre Kompetenz<br />

geachtet zu werden, sofern sie entsprechend der gültigen Regeln und Richtlinien<br />

handeln.<br />

Pflichten der Kampfrichter vor dem Wettkampf<br />

2 Die Kampfrichter müssen im Besitz einer gültigen ÖFT–Lizenz sein und das<br />

Kampfrichterbuch zur Abzeichnung durch die Superior Jury bei allen ÖFT-<br />

Wettbewerben vorlegen.<br />

3 Um auf den Wettkampf vorbereitet zu sein, müssen sie im Vorfeld das <strong>Handbuch</strong><br />

und die darin angeführten Unterlagen studiert haben.<br />

4 Sie müssen, bevor die Wettkampfpläne bei den DJs vorgelegt und kontrolliert<br />

werden, ihren eigenen Vereinstrainern bei der Kontrolle aller Wettkampfpläne<br />

helfen.<br />

5 Alle Kampfrichter nehmen an ausgewiesenen Seminaren, praktischen<br />

Unterweisungen im Bewerten und Einweisungen vor, während und nach dem<br />

Wettkampf teil. Versäumnisse führen zur Enthebung des Amtes, wenn sie nicht<br />

aufgrund von Umständen zustande kamen, die von der SJ genehmigt worden<br />

sind.<br />

Pflichten der Kampfrichter während des Wettkampfes<br />

6 Die Kampfrichter halten sich streng an das <strong>Handbuch</strong> sowie die<br />

Disziplinarordnung des ÖFT. Verstöße ziehen eine verbale Verwarnung von der<br />

SJ, eventuell auch über den CJP, nach sich. Im Fall eines weiteren Verstoßes in<br />

diesem oder einem anderen Wettkampf des gleichen Jahres wird der<br />

Kampfrichter in Übereinstimmung mit den herrschenden disziplinarischen Regeln<br />

bestraft.<br />

Version1<br />

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