02.05.2014 Aufrufe

Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />

6 Bewerbungen und Anmeldungen für die Einbeziehung in Kurse müssen über den<br />

ÖFT abgewickelt werden.<br />

7 Kampfrichter sind verpflichtet die eigene Kampfrichterlizenz aktuell zu halten.<br />

Wettkampfdatum, Ort und die Unterschrift des Hauptkampfrichters oder der Jury<br />

sind einzutragen.<br />

Artikel 52 Kategorien<br />

1 Es gibt 3 Kategorien von ÖFT <strong>Sportakrobatik</strong> Kampfrichter Lizenzen:<br />

Kategorie A: Nationaler, Internationaler und Kontinentaler Kampfrichter (ab<br />

18 Jahre)<br />

Kategorie B: Nationaler Kampfrichter (ab 17 Jahre)<br />

Kategorie C: Kampfrichter für die Kinder 2 und Kinder 1 (ab 15 Jahre), nach<br />

2-maliger Wertungspraxis ist ab 16 Jahren auch das Werten der Jugend 2<br />

und Offenen B nach Genehmigung durch Kampfrichterbeauftragtem / BFW<br />

möglich.<br />

Für die Altersangaben gilt das Wettkampfjahr analog zum Alter der Sportler.<br />

KATEGORIE A<br />

2 Jeder Kampfrichter ab 18 Jahre, welcher das erste Mal einen internationalen<br />

Kampfrichterkurs besucht, muss bereits mehr als ein Jahr auf nationalen Boden<br />

in der Kategorie B und C Erfahrung vorweisen können.<br />

3 Kandidaten für internationale und kontinentale Kampfrichterkurse müssen vom<br />

Bundesfachwart nominiert werden.<br />

4 Weitere Informationen sind im Code of Points der FIG nachzulesen.<br />

5 Kampfrichter der Kategorie A können vom Bundesfachwart für die Entwicklung<br />

der <strong>Sportakrobatik</strong> auf nationaler Ebene mit einbezogen werden.<br />

6 Sie streben nach der Standardisierung einer präzisen und fundierten Auffassung<br />

der <strong>Sportakrobatik</strong>.<br />

7 Sie unterstützen Trainer und Sportler beim Erreichen der höchsten Qualität und<br />

einer konkurrenzfähigen Ausführung im Rahmen der Regeln, die im <strong>Handbuch</strong><br />

beschrieben sind.<br />

KATEGORIE B<br />

8 Jeder Kampfrichter ab 17 Jahre, welcher das erste Mal einen nationalen<br />

Kampfrichterkurs besucht, qualifiziert sich bei bestandener Prüfung automatisch<br />

für Kategorie C und Kategorie B.<br />

9 Kategorie B Kandidaten müssen durch ihren Landesverband und/oder<br />

Mitgliedsverein nominiert werden, um einen nationalen Kurs zu besuchen.<br />

10 Kampfrichter der Kategorie 2B sind berechtigt, als Technik- und Artistik-<br />

Kampfrichter in allen Klassen bei Wettkämpfen und Turnieren zu werten. Sie<br />

müssen auch Erfahrungen als Hauptkampfrichter und Schwierigkeitskampfrichter<br />

bei nationalen Wettkämpfen unter der Leitung von erfahrenen Kampfrichtern<br />

sammeln.<br />

11 Zu den Prüfungsgebieten gehört auch das Verständnis für die Rolle und<br />

Verantwortung des Hauptkampfrichters und des Schwierigkeitskampfrichters.<br />

Version 2<br />

Seite 77 von 90

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!