Ãsterreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Ãsterreichischer ...
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Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />
6 Bewerbungen und Anmeldungen für die Einbeziehung in Kurse müssen über den<br />
ÖFT abgewickelt werden.<br />
7 Kampfrichter sind verpflichtet die eigene Kampfrichterlizenz aktuell zu halten.<br />
Wettkampfdatum, Ort und die Unterschrift des Hauptkampfrichters oder der Jury<br />
sind einzutragen.<br />
Artikel 52 Kategorien<br />
1 Es gibt 3 Kategorien von ÖFT <strong>Sportakrobatik</strong> Kampfrichter Lizenzen:<br />
Kategorie A: Nationaler, Internationaler und Kontinentaler Kampfrichter (ab<br />
18 Jahre)<br />
Kategorie B: Nationaler Kampfrichter (ab 17 Jahre)<br />
Kategorie C: Kampfrichter für die Kinder 2 und Kinder 1 (ab 15 Jahre), nach<br />
2-maliger Wertungspraxis ist ab 16 Jahren auch das Werten der Jugend 2<br />
und Offenen B nach Genehmigung durch Kampfrichterbeauftragtem / BFW<br />
möglich.<br />
Für die Altersangaben gilt das Wettkampfjahr analog zum Alter der Sportler.<br />
KATEGORIE A<br />
2 Jeder Kampfrichter ab 18 Jahre, welcher das erste Mal einen internationalen<br />
Kampfrichterkurs besucht, muss bereits mehr als ein Jahr auf nationalen Boden<br />
in der Kategorie B und C Erfahrung vorweisen können.<br />
3 Kandidaten für internationale und kontinentale Kampfrichterkurse müssen vom<br />
Bundesfachwart nominiert werden.<br />
4 Weitere Informationen sind im Code of Points der FIG nachzulesen.<br />
5 Kampfrichter der Kategorie A können vom Bundesfachwart für die Entwicklung<br />
der <strong>Sportakrobatik</strong> auf nationaler Ebene mit einbezogen werden.<br />
6 Sie streben nach der Standardisierung einer präzisen und fundierten Auffassung<br />
der <strong>Sportakrobatik</strong>.<br />
7 Sie unterstützen Trainer und Sportler beim Erreichen der höchsten Qualität und<br />
einer konkurrenzfähigen Ausführung im Rahmen der Regeln, die im <strong>Handbuch</strong><br />
beschrieben sind.<br />
KATEGORIE B<br />
8 Jeder Kampfrichter ab 17 Jahre, welcher das erste Mal einen nationalen<br />
Kampfrichterkurs besucht, qualifiziert sich bei bestandener Prüfung automatisch<br />
für Kategorie C und Kategorie B.<br />
9 Kategorie B Kandidaten müssen durch ihren Landesverband und/oder<br />
Mitgliedsverein nominiert werden, um einen nationalen Kurs zu besuchen.<br />
10 Kampfrichter der Kategorie 2B sind berechtigt, als Technik- und Artistik-<br />
Kampfrichter in allen Klassen bei Wettkämpfen und Turnieren zu werten. Sie<br />
müssen auch Erfahrungen als Hauptkampfrichter und Schwierigkeitskampfrichter<br />
bei nationalen Wettkämpfen unter der Leitung von erfahrenen Kampfrichtern<br />
sammeln.<br />
11 Zu den Prüfungsgebieten gehört auch das Verständnis für die Rolle und<br />
Verantwortung des Hauptkampfrichters und des Schwierigkeitskampfrichters.<br />
Version 2<br />
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