Ãsterreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Ãsterreichischer ...
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Artikel 35 Beziehung der Partner<br />
Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />
1 Es muss eine sichtbare Verbindung zwischen den Partnern erkenntlich sein.<br />
2 Die Partner sollten gut zusammenpassen, um die Darbietungen ihrer jeweiligen<br />
Partner zu betonen.<br />
3 Die Partner sollen ein markantes einheitliches Verhalten demonstrieren, um die<br />
Zusammengehörigkeit während der kompletten Übung zu zeigen.<br />
4 Alle Partner sollten die Fähigkeit besitzen, über das Zusammenspiel mit den<br />
anderen Partnern hinausgehend, das Publikum und das Kampfgericht zu<br />
erreichen und zu begeistern.<br />
Artikel 36 Größenunterschiede<br />
1 Dieser Aspekt der Artistik und ihrer Bewertung wird durch den CJP<br />
vorgenommen. (Artikel 47 .2).<br />
2 Größenunterschiede zwischen den Partnern müssen ästhetisch logisch sein.<br />
3 Die Größe der Sportler wird entsprechend den Regelungen unter Anhang 1<br />
Prozedur der Vermessung der Athleten festgestellt.<br />
4 In der Elite wird ein Abzug von 0,5 vom Endwert durch den CJP vorgenommen,<br />
wenn der erlaubte Unterschied um weniger als 1cm überschritten wird bzw. der<br />
Scheitel des kleineren Partners nicht unter dem Sternum des größeren liegt und<br />
1,0, wenn der kleinere Partner unter dem Sternum ist (Artikel 47 .2 und Anhang<br />
1 Prozedur der Vermessung der Athleten).<br />
5 In der Junioren 1 wird ein Abzug von 0,3 vom Endwert durch den CJP<br />
vorgenommen, wenn der erlaubte Unterschied um weniger als 1cm überschritten<br />
wird bzw. der Scheitel des kleineren Partners nicht unter dem Sternum des<br />
größeren liegt und 0,5, wenn der kleinere Partner unter dem Sternum ist (Artikel<br />
47 .2 und Anhang 1 Prozedur der Vermessung der Athleten).<br />
6 In der Junioren 2, Jugend 1 und Offene A Klasse wird ein Abzug von 0,1 vom<br />
Endwert durch den CJP vorgenommen, wenn der erlaubte Unterschied um<br />
weniger als 1cm überschritten wird bzw. der Scheitel des kleineren Partners<br />
nicht unter dem Sternum des größeren liegt und 0,3, wenn der kleinere Partner<br />
unter dem Sternum ist (Artikel 47 .2 und Anhang 1 Prozedur der Vermessung<br />
der Athleten).<br />
Artikel 37 Darbietung<br />
1 Dieser Aspekt der Artistik und ihrer Bewertung wird durch den CJP<br />
vorgenommen. (Artikel 47 .2)<br />
2 Paare und Gruppen kommen mit einer künstlerischen Pose, aber ohne Musik<br />
oder Choreographie auf die Wettkampfmatte und nehmen eine Ausgangsposition<br />
ein, die nicht die Aufbauphase eines Elementes mit Schwierigkeitswert<br />
beinhalten darf.<br />
3 Die Athleten müssen sich den Zuschauern und Kampfrichtern vorstellen, bevor<br />
sie ihre Ausgangsposition einnehmen und verabschieden sich nach der Übung<br />
vor dem Verlassen der Matte. Die Übung wird zu den Zuschauern geturnt. Wo<br />
immer möglich, werden die Kampfrichter so platziert, dass sie die Übung von<br />
„vorne“ sehen können (Artikel 47 .2).<br />
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