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Österreichisches Sportakrobatik Handbuch 2013 - Österreichischer ...

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Artikel 35 Beziehung der Partner<br />

Österreichisches <strong>Sportakrobatik</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>2013</strong>-16<br />

1 Es muss eine sichtbare Verbindung zwischen den Partnern erkenntlich sein.<br />

2 Die Partner sollten gut zusammenpassen, um die Darbietungen ihrer jeweiligen<br />

Partner zu betonen.<br />

3 Die Partner sollen ein markantes einheitliches Verhalten demonstrieren, um die<br />

Zusammengehörigkeit während der kompletten Übung zu zeigen.<br />

4 Alle Partner sollten die Fähigkeit besitzen, über das Zusammenspiel mit den<br />

anderen Partnern hinausgehend, das Publikum und das Kampfgericht zu<br />

erreichen und zu begeistern.<br />

Artikel 36 Größenunterschiede<br />

1 Dieser Aspekt der Artistik und ihrer Bewertung wird durch den CJP<br />

vorgenommen. (Artikel 47 .2).<br />

2 Größenunterschiede zwischen den Partnern müssen ästhetisch logisch sein.<br />

3 Die Größe der Sportler wird entsprechend den Regelungen unter Anhang 1<br />

Prozedur der Vermessung der Athleten festgestellt.<br />

4 In der Elite wird ein Abzug von 0,5 vom Endwert durch den CJP vorgenommen,<br />

wenn der erlaubte Unterschied um weniger als 1cm überschritten wird bzw. der<br />

Scheitel des kleineren Partners nicht unter dem Sternum des größeren liegt und<br />

1,0, wenn der kleinere Partner unter dem Sternum ist (Artikel 47 .2 und Anhang<br />

1 Prozedur der Vermessung der Athleten).<br />

5 In der Junioren 1 wird ein Abzug von 0,3 vom Endwert durch den CJP<br />

vorgenommen, wenn der erlaubte Unterschied um weniger als 1cm überschritten<br />

wird bzw. der Scheitel des kleineren Partners nicht unter dem Sternum des<br />

größeren liegt und 0,5, wenn der kleinere Partner unter dem Sternum ist (Artikel<br />

47 .2 und Anhang 1 Prozedur der Vermessung der Athleten).<br />

6 In der Junioren 2, Jugend 1 und Offene A Klasse wird ein Abzug von 0,1 vom<br />

Endwert durch den CJP vorgenommen, wenn der erlaubte Unterschied um<br />

weniger als 1cm überschritten wird bzw. der Scheitel des kleineren Partners<br />

nicht unter dem Sternum des größeren liegt und 0,3, wenn der kleinere Partner<br />

unter dem Sternum ist (Artikel 47 .2 und Anhang 1 Prozedur der Vermessung<br />

der Athleten).<br />

Artikel 37 Darbietung<br />

1 Dieser Aspekt der Artistik und ihrer Bewertung wird durch den CJP<br />

vorgenommen. (Artikel 47 .2)<br />

2 Paare und Gruppen kommen mit einer künstlerischen Pose, aber ohne Musik<br />

oder Choreographie auf die Wettkampfmatte und nehmen eine Ausgangsposition<br />

ein, die nicht die Aufbauphase eines Elementes mit Schwierigkeitswert<br />

beinhalten darf.<br />

3 Die Athleten müssen sich den Zuschauern und Kampfrichtern vorstellen, bevor<br />

sie ihre Ausgangsposition einnehmen und verabschieden sich nach der Übung<br />

vor dem Verlassen der Matte. Die Übung wird zu den Zuschauern geturnt. Wo<br />

immer möglich, werden die Kampfrichter so platziert, dass sie die Übung von<br />

„vorne“ sehen können (Artikel 47 .2).<br />

Version1<br />

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