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Familie – kein Platz für Gewalt!(?) 20 Jahre ... - Kinderrechte

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IX.<br />

Komplexe Modelle zur Erklärung<br />

körperlicher und psychischer<br />

<strong>Gewalt</strong><br />

1. Eltern ohne Migrationshintergrund<br />

Zur abschließenden Analyse wurden Pfadanalysen durchgeführt, um komplexe<br />

Zusammenhänge zu untersuchen und die zentralen Faktoren für die Entstehung<br />

von <strong>Gewalt</strong> in der Erziehung herauszufinden. Als theoretischen Ansatz greifen<br />

die Analysen auf die Theorie zum Recht als Kommunikationsmedium zurück<br />

(Bussmann, <strong>20</strong>00, <strong>20</strong>04). Dieser Ansatz postuliert, dass das Rechtsbewusstsein<br />

nicht nur direkt das Verhalten der Rechtsadressaten beeinflusst, sondern auch<br />

indirekt über die Definition von <strong>Gewalt</strong> und durch entsprechende Einstellungen.<br />

Des Weiteren wurden in dem Modell wie bereits in früheren Untersuchungen<br />

zusätzliche konkurrierende Faktoren berücksichtigt. Dazu zählten selbst berichtete<br />

<strong>Gewalt</strong>erfahrungen in der Kindheit der befragten Eltern und die Häufigkeit<br />

von Partnergewalt sowie soziodemografische Merkmale.<br />

Es wurden verschiedene Varianten von Pfadanalysen durchgeführt, die sich<br />

entweder auf einzelne Länder oder Ländergruppen beschränkten und auch bei<br />

der Zielvariable zwischen schweren und leichten Körperstrafen differenzierten.<br />

Die Ergebnisse der verschiedenen Varianten ähnelten sich sehr. In diesem Report<br />

beschränken wir uns daher auf die Darstellung der interessantesten Zielvariablen,<br />

die Erklärung von schweren Körperstrafen und psychischen Sanktionen<br />

in österreichischen <strong>Familie</strong>n.<br />

Multivariate Erklärung körperlicher <strong>Gewalt</strong><br />

Entsprechend der theoretischen Annahmen zeigt die Pfadanalyse für schwere<br />

Körperstrafen zum einen direkten verstärkenden Zusammenhang zwischen der<br />

Wahrnehmung der rechtlichen Grenzen insbesondere zu schweren Körperstrafen<br />

(Rechtsbewusstsein) und der Häufigkeit von Körperstrafen (-.26). Zum anderen<br />

sind auch indirekte Einflüsse auf die Variablen „Definition von körperlicher<br />

<strong>Gewalt</strong>“ (.21) und „Befürwortung von Körperstrafen“ (-.21) nachweisbar,<br />

die ebenfalls ursächlich für schwere Formen von <strong>Gewalt</strong> sind. Mit anderen Worten,<br />

je eher Körperstrafen für rechtswidrig erachtet werden, desto sensibler<br />

sind Eltern für <strong>Gewalt</strong>, sie definieren entsprechende Handlungen häufiger als<br />

<strong>Gewalt</strong> und lehnen diese auch aus erzieherischen Gründen entschiedener ab.<br />

Dagegen schwächt ein mangelndes Rechtsbewusstsein bzgl. schwerer Körperstrafen<br />

die Wahrnehmung von <strong>Gewalt</strong> und verhindert gleichzeitig ein kritisches<br />

erzieherisches Bewusstsein, Körperstrafen werden eher befürwortet.<br />

111

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