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Familie – kein Platz für Gewalt!(?) 20 Jahre ... - Kinderrechte

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Grafik 50 - Wodurch sind Sie auf das Gesetz aufmerksam geworden?<br />

(Migranten)<br />

100<br />

Wodurch sind Sie auf das Gesetz aufmerksam geworden?<br />

Migranten<br />

(Mehrfachantworten, Angaben in Prozent)<br />

90<br />

80<br />

77,8<br />

70<br />

64,3<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

27,8<br />

37,5<br />

17,9<br />

22,2<br />

26,8<br />

38,9<br />

37,5<br />

<strong>20</strong><br />

11,1<br />

10<br />

0<br />

TV, Presse, Radio, Kinospots<br />

Kampagnen gegen familiale<br />

<strong>Gewalt</strong><br />

Informations-/ Elternseminare Schule, Kindereinrichtung Gespräche mit Verwandten/<br />

Freunden<br />

Ländlicher Raum<br />

Städtischer Raum<br />

4. Wahrnehmung der Rechtslage<br />

Es kommt jedoch weniger auf die abstrakte Rechtskenntnis an, sondern das<br />

Rechtsbewusstsein sollte sich entlang der jeweiligen Rechtslage entwickeln,<br />

wenn diese sich relativ einfach aus der Gesetzesfassung ergibt. Dies ist beim<br />

österreichischen Verbot weitgehend der Fall, da es relativ eindeutig geregelt ist:<br />

„Die Anwendung von <strong>Gewalt</strong> und die Zufügung körperlichen oder seelischen<br />

Leidens sind unzulässig.“ (§ 146a ABGB)<br />

An seiner unteren Grenze gibt es aus Sicht der Bevölkerung eine interpretative<br />

Grauzone. Dies betrifft vor allem den Bereich der psychischen <strong>Gewalt</strong>formen,<br />

wie „länger nicht mehr mit dem Kind sprechen“, „Beleidigen und Beschimpfen“<br />

oder „Niederbrüllen“. Über die Hälfte der Eltern (55%) und Jugendlichen (60%)<br />

betrachten eine Form von Liebesentzug („nicht sprechen“) als zulässig, obwohl<br />

das Verbot durchaus derartige psychischen <strong>Gewalt</strong>formen zu untersagen intendiert.<br />

Ablehnender verhalten sich die Befragten gegenüber gravierenderen Formen<br />

wie „Beleidigen Beschimpfen“ und „Niederbrüllen“. Zwei Drittel betrachten<br />

dies (rechtlich) als unzulässig, was erfreulich ist. Allerdings meinen Eltern mit<br />

Migrationshintergrund deutlich häufiger, dass derartige Sanktionsformen erlaubt<br />

sind. Dies deckt sich mit dem obigen Befund, demzufolge diese Befragten<br />

auch häufiger zu solche Sanktionsmaßnahmen greifen.<br />

82

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