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Familie – kein Platz für Gewalt!(?) 20 Jahre ... - Kinderrechte

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die in Frankreich gesetzlich nicht verboten ist, wird folglich nur von 32% als<br />

<strong>Gewalt</strong> etikettiert. Gerade im Vergleich zu Spanien zeigt sich hier die Bedeutung<br />

von intensiver Aufklärung und Information über die Schädlichkeit von <strong>Gewalt</strong><br />

in der Erziehung.<br />

Die fehlende Wahrnehmung von <strong>Gewalt</strong> in der Erziehung als solche vermag daher<br />

zu erklären, warum Eltern zwar mehrheitlich <strong>Gewalt</strong>freiheit anstreben, aber<br />

dennoch recht häufig vor allem die leichteren Formen von Körperstrafen einsetzen.<br />

Zugleich kann man vermuten, dass diese erhöhte Sensibilität auch ein<br />

Grund für die Abschaffung von Körperstrafen ist, somit eine Wechselwirkung<br />

zwischen den Einstellungen, Sensibilitäten von Eltern und rechtlichen Reformen.<br />

Die Entwicklung in Spanien bewegt sich deutlich in diese Richtung, während<br />

Vergleichbares in Frankreich nicht erkennbar ist.<br />

VII. Zusammenfassung des<br />

Ländervergleichs<br />

Die Ergebnisse der europäischen Vergleichsstudie sprechen insgesamt für den<br />

<strong>Gewalt</strong> senkenden Einfluss eines Körperstrafenverbots. In Ländern, in denen<br />

ein solches Gesetz kodifiziert ist, werden weniger Körperstrafen angewendet.<br />

Hier ist die Erziehung eher von einem körperstrafenfreien Sanktionsverhalten<br />

geprägt als in Ländern ohne eine solche gesetzliche Regelung. Dies zeigt sich<br />

am deutlichsten in Schweden, wo die rechtliche Ächtung von <strong>Gewalt</strong> in der Erziehung<br />

bereits in den ausgehenden 1950er <strong>Jahre</strong>n begann und mit dem Verbot<br />

in 1979 der gesetzliche Schlussstein gesetzt wurde. Seit Generationen wird diese<br />

Rechtslage in regelmäßigen Abständen durch Kampagnen und Aktionen stetig<br />

im öffentlichen Bewusstsein gehalten. In Deutschland und Österreich, in denen<br />

die Gesetze später verabschiedet und weniger intensiv beworben wurden,<br />

zeichnet sich, wenn auch auf niedrigerem Niveau, eine ähnliche Entwicklung ab.<br />

An der gewaltreduzierenden Wirkung eines Verbots von <strong>Gewalt</strong> in der Erziehung<br />

besteht nach diesem Ländervergleich <strong>kein</strong> Zweifel mehr. Die symbolische Bedeutung<br />

einer Rechtsreform wird daher heute noch eher unterschätzt. Recht ist<br />

ein Kommunikationsmedium, dass subtile, aber durchaus nachhaltige Wirkungen<br />

besitzt (Bussmann, 1996, <strong>20</strong>04). Weniger effektiv wirken hingegen bloße<br />

Aufklärungsmaßnahmen, vor allem im Bereich leichterer Körperstrafen. In den<br />

Ländern ohne kodifiziertes Körperstrafenverbot zum Zeitpunkt der Befragung<br />

praktizierte fast die Hälfte aller <strong>Familie</strong>n eine gewaltbelastete Erziehung, obgleich<br />

über 80% der Eltern aller Länder, unabhängig von der Existenz einer<br />

rechtlichen Regelung, nach einer möglichst gewaltfreien Erziehung streben.<br />

Darüber hinaus zeigt ein Längsschnittvergleich anhand früherer Studien für<br />

Deutschland einen stetigen Rückgang in der rechtlichen Billigung von <strong>Gewalt</strong> in<br />

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