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Familie – kein Platz für Gewalt!(?) 20 Jahre ... - Kinderrechte

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Grafik 53 - Das ist Eltern nach österreichischem Recht erlaubt<br />

(Österreichische Eltern differenziert nach Alter))<br />

100<br />

Das ist Eltern nach österreichischem Recht erlaubt<br />

Österreichische Eltern differenziert nach Alter<br />

(Angaben in Prozent)<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

56,8<br />

53,8 55,9<br />

50<br />

40<br />

30<br />

37,7 39,5<br />

35,3<br />

32,9<br />

37,0 37,5 36,8<br />

32,3 32,6<br />

30,8<br />

28,4<br />

29,7<br />

<strong>20</strong><br />

10<br />

10,8<br />

9,3<br />

7,4<br />

6,8 6,7<br />

7,8<br />

1,0<br />

1,9<br />

1,4<br />

1,0<br />

2,3 1,4<br />

0<br />

Länger nicht mit<br />

Kind sprechen<br />

Kind beleidigen/<br />

beschimpfen<br />

Kind<br />

niederbrüllen<br />

Leichte Ohrfeige<br />

Klaps auf den<br />

Po<br />

Mit der Hand Po<br />

versohlen<br />

Schallende<br />

Ohrfeige<br />

Mit Gegenstand<br />

schlagen<br />

Tracht Prügel<br />

18 bis 35 <strong>Jahre</strong> 36 bis 45 <strong>Jahre</strong> 46 und älter<br />

Des Weiteren zeigt sich, dass das Erziehungsverhalten der Eltern auch stark mit<br />

der Wahrnehmung der Rechte von Kindern und Jugendlichen korreliert. 22%<br />

der Eltern, die ihre Kindern viel schlagen, meinen, dass ein Lehrer oder ein<br />

Nachbar hierzu (wahrscheinlich) berechtigt wäre, während 91% der Eltern, die<br />

ihre Kinder ohne Körperstrafen erziehen, dies für unzulässig ansehen (ohne<br />

Grafik). Diese Eltern führen daher einen eher diskursiven Erziehungsstil, auch<br />

weil sie ihre Kinder stärker als Rechtssubjekte wahrnehmen, die nicht nur<br />

Pflichten haben, sondern auch Rechte.<br />

Im Folgenden wurde untersucht, wie viele der Befragten mit ihrem Rechtsbewusstsein<br />

mit der tatsächlichen österreichischen Rechtslage übereinstimmen.<br />

Als untere Grenze haben wir die leichte Ohrfeige angesehen, da sie im Unterschied<br />

zum „Klaps auf den Po“ eine eindeutige <strong>Gewalt</strong>form darstellt und daher<br />

untersagt ist. Hiernach befindet sich die Rechtsauffassung von immerhin etwa<br />

40% der Jugendlichen, Eltern mit und ohne Migrationshintergrund in Deckung<br />

mit der tatsächlichen Rechtslage. Eltern mit osteuropäischem Hintergrund interpretieren<br />

jedoch häufiger die Rechtslage im Sinne des geltenden Verbotsgesetzes,<br />

sie sind strenger in dieser Frage.<br />

85

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