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Familie – kein Platz für Gewalt!(?) 20 Jahre ... - Kinderrechte

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der Kinder mit denen man beruflich konfrontiert ist sowie nach dem Geschlecht<br />

der Befragten.<br />

Von der Tendenz her ähnlich wie beim Schutz der Kinder verlaufen die Unterschiede<br />

bei den Haltungen zu den Folgen für das Recht auf staatlichen Schutz<br />

der Opfer. Alle Berufsgruppen sehen zumindest zur Hälfte das Recht der Opfer<br />

auf staatlichen Schutz durch eine Anzeigepflicht gesichert. Während unter den<br />

Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen, Psychotherapeut/innen, Psycholog/innen<br />

und Berater/innen fast genau die Hälfte dies annehmen, sind es unter<br />

den Lehrern/Lehrerinnen, Kindergartenpädagog/innen und Hortpädagog/innen<br />

hingegen rund drei Viertel. Unter diesen glauben nicht einmal 10%, dass die<br />

Anzeigepflicht kaum einen oder gar <strong>kein</strong>en Einfluss auf den staatlichen Opferschutz<br />

nehmen würde. Ärztinnen und Ärzte liegen zwischen diesen beiden<br />

Gruppen.<br />

Arbeiten die Befragten in der Schule, im Kindergarten oder im Hort, sehen sie<br />

zu drei Vierteln einen staatlichen Opferschutz bei einer Anzeigeplicht. Mit rund<br />

70% sehr positiv wird der Opferschutzaspekt in Krankenhäusern sowie in der<br />

Eltern- und Erwachsenenbildung gesehen. In Beratungsstellen und im Jugendamt<br />

sieht man diesen Schutz aufgrund einer Anzeigepflicht nicht mehrheitlich<br />

gegeben (45,1% bzw. 45,9% stimmen der Aussage eher oder voll zu). Befragte<br />

Jugendamtsmitarbeiter/innen meinen sogar zu einem Drittel, eine Anzeigepflicht<br />

würde <strong>kein</strong>en Einfluss auf den Opferschutz ausüben.<br />

Anzeigen und daraus resultierende Strafverfahren können für die Opfer Auswirkungen<br />

auf die Bereitschaft oder die Notwendigkeit haben, sich mit dem erlittenen<br />

Unrecht auseinander zu setzen. Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen<br />

sind hierbei besonders kritisch. Fast ein Drittel gibt an, dass die Anzeigepflicht<br />

<strong>kein</strong>e Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit der erlitten <strong>Gewalt</strong><br />

schafft, ein weiteres Drittel nimmt eine teils-teils-Position ein. Neben dieser<br />

Gruppe empfinden nur Psychotherapeut/innen, Psycholog/innen und Berater/<br />

innen zu weniger als der Hälfte diese Chance aufgrund einer verpflichtenden<br />

Anzeige gegeben. Wie bereits bei den vorigen Aspekten sehen auch hier Lehrer/innen<br />

und Kindergartenpädagog/innen und Hortpädagog/innen am häufigsten<br />

die Möglichkeiten durch die Anzeigeverpflichtung gegeben. Dies zeigt sich<br />

auch bei einer Unterscheidung nach Institution in der gearbeitet wird: Arbeitet<br />

man mit Kindern in der Schule, im Kindergarten, im Hort, also an Orten, an<br />

denen man vorwiegend mit Kindern ohne <strong>Gewalt</strong>erfahrung Kontakt hat, oder in<br />

der Eltern- bzw. Erwachsenenbildung, sieht man diese Folge mehrheitlich als<br />

zutreffend. Gleiches gilt für Personen, die im Krankenhaus oder einer Arztpraxis<br />

arbeiten. Mitarbeiter/innen im Jugendamt, in Kinder- und Jugendschutzzentren<br />

sowie in der offenen Jugendarbeit sehen diese Folgewirkungen einer Anzeigepflicht<br />

mehrheitlich nicht.<br />

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