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Familie – kein Platz für Gewalt!(?) 20 Jahre ... - Kinderrechte

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Abbildung 45: Folgen einer Anzeigepflicht<br />

Das Kind ist wirksamer geschützt<br />

8,9<br />

13,0<br />

24,9<br />

24,4<br />

28,9<br />

Der Druck des Täters auf das Opfer wird verstärkt<br />

4,1 9,6<br />

26,0<br />

33,5<br />

26,8<br />

Die Vertrauensbasis des Kindes (zu mir bzw. meiner<br />

Einrichtung) würde leiden<br />

15,4<br />

18,9<br />

26,5<br />

24,8<br />

14,4<br />

Die Vertrauensbasis der Eltern (zu mir bzw. meiner<br />

Einrichtung) würde leiden<br />

6,8<br />

11,9<br />

25,3<br />

31,6<br />

24,4<br />

Der Kontakt zum Kind könnte abbrechen<br />

12,7<br />

17,1<br />

27,3<br />

27,2<br />

15,8<br />

Der Kontakt zu den Eltern könnte abbrechen<br />

5,2<br />

11,2<br />

23,5<br />

34,2<br />

25,9<br />

Anzeige und Strafverfahren ermöglichen dem Opfer<br />

eine Auseinandersetzung mit erlittenem Unrecht<br />

4,0<br />

12,2<br />

24,5<br />

30,7<br />

28,6<br />

Das Recht des Opfers auf staatlichen Schutz wird<br />

gewährleistet<br />

4,1 9,3<br />

19,7<br />

29,4<br />

37,4<br />

trifft gar nicht zu (1) (2) (3) (4) trifft sehr zu (5)<br />

Angaben in %<br />

Quelle: ÖIF- <strong>Gewalt</strong> in der Erziehung, Expert/innen <strong>20</strong>09 – gesamte Stichprobe<br />

Nach Berufsgruppen (siehe Tabelle 16) und Arbeitsstätten (siehe Tabelle 17)<br />

differenziert zeigen sich einige typische Antwortmuster. Im Folgenden wird die<br />

Einschätzung der Effekte einer Anzeigepflicht nach ihren verschiedenen Aspekten<br />

dargestellt:<br />

Kindergartenpädagog/innen und Hortpädagog/innen, Lehrer/innen und Pädagog/innen<br />

sehen zu rund 60% einen wirksameren Schutz der Kinder vor <strong>Gewalt</strong><br />

bei einer Anzeigepflicht gegeben. Ähnlich positiv sehen dies Ärztinnen und Ärzte.<br />

Deutlich skeptischer sind Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen, Psychotherapeut/innen,<br />

Psycholog/innen und Berater/innen. Diese sehen nur zu<br />

einem Drittel einen besseren Schutz, mehr als ein Drittel sieht hingegen kaum<br />

Veränderungen, die übrigen nehmen eine mittlere Position (Kategorie 3; nicht<br />

in Tabelle 16 dargestellt, siehe Tabellenband) ein. Arbeitet man in beratenden<br />

Berufen, werden der Anzeigepflicht bei diesem Teilaspekt seltener positive Folgewirkungen<br />

beigemessen.<br />

Nach Arbeitsplatz differenziert erweisen sich die befragten Mitarbeiter/innen des<br />

Jugendamtes als besonders skeptisch. Fast die Hälfte unter ihnen sieht <strong>kein</strong>e<br />

Verbesserung im Schutz der Kinder, ein Viertel hingegen glaubt an Verbesserungen.<br />

Tendenziell umgekehrt verhält es sich bei Personen, die in Schulen,<br />

Kindergärten oder Horten arbeiten. Uneinig sind sich Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen<br />

von Beratungsstellen sowie von Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen.<br />

Etwa gleich viele glauben bzw. glauben nicht an Verbesserungen zum Schutz<br />

von Kindern und Jugendlichen. Kaum Auswirkungen auf die Haltungen bezüglich<br />

des besseren Schutzes zeigen sich bei einer Unterscheidung nach dem Alter<br />

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