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Familie – kein Platz für Gewalt!(?) 20 Jahre ... - Kinderrechte

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Das in Österreich geltende Verbot von <strong>Gewalt</strong> in der Erziehung ist fast allen<br />

Expert/innen sehr gut bekannt. Die Ärzt/innen stellen mit einen knappen Drittel<br />

jene Gruppe dar, die am häufigsten angibt, von diesem Gesetz noch nicht<br />

gehört zu haben. Rund 4 von 5 Expert/innen denen das Gesetzt bekannt ist,<br />

erkennen sogar den entsprechenden Wortlaut des Gesetzes. In der Interpretation<br />

des geltenden Rechtes halten Expert/innen körperliche Sanktionen in unterschiedlichen<br />

Ausprägungen (z.B. Ohrfeige, Schlagen mit einem Gegenstand<br />

und die Tracht Prügel) für eindeutig verboten. Etwas ambivalenter sind die Expert/innen<br />

in der Interpretation des Zufügens seelischen Leides, wie es der in<br />

Österreich gültige Gesetzestext bezeichnet: Psychische Sanktionen (wie z.B.<br />

das Kind anzubrüllen, zu beleidigen und zu beschimpfen) werden von 2 von 5<br />

Expert/innen als erlaubt gesehen. Der Kenntnisstand über das eingeführte Gesetz<br />

beeinflusst die Bewertung der Sanktionen lediglich in der Beurteilung des<br />

„Klaps auf den Po“ – dieser wird von Expert/innen, die vom Gesetz schon einmal<br />

gehört haben, stärker als verboten interpretiert.<br />

Die beratenden Berufsgruppen der Sozialarbeiter/innen, Berater/innen, Psychotherapeut/innen<br />

und Psycholog/innen beurteilen alle Sanktionen am höchsten<br />

mit „ganz sicher verboten“.<br />

Der Kenntnisstand über die gesetzliche Lage zum <strong>Gewalt</strong>verbot in Österreich<br />

bestimmt auch die Häufigkeit von Interventionen der Expert/innen im Falle einer<br />

<strong>Gewalt</strong>handlung der Eltern an Kindern und Jugendlichen. Ist das <strong>Gewalt</strong>verbot<br />

bekannt, ist eine Intervention der Expert/innen wahrscheinlicher.<br />

3.4 Umsetzung der <strong>Kinderrechte</strong> in Österreich<br />

Im Jahr 1989 beschlossen die Vereinten Nationen die Konvention über die<br />

Rechte der Kinder. In 54 Artikel sind <strong>Kinderrechte</strong> ausformuliert. Diese Konvention<br />

wurde der Staatengemeinschaft zur Unterschrift und Ratifizierung vorgelegt.<br />

Österreich hat sie bereits 1990 unterschrieben und der Nationalrat hat sie<br />

1992 genehmigt. Seit 5. September 1992 ist sie in Österreich mit einem Erfüllungsvorbehalt<br />

formal in Kraft. 25<br />

Wie schätzen Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen professionell arbeiten,<br />

die Umsetzung dieser <strong>Kinderrechte</strong> im Alltag in Österreich ein? Eine Auswahl<br />

von <strong>Kinderrechte</strong>n wurde den Expert/innen zur Bewertung des Umsetzungsgrades<br />

vorgelegt. Die Bewertung sollte anhand einer 5-stufigen Skala erfolgen.<br />

Wobei 1 bedeutet, dass das Kinderrecht in Österreich nicht umgesetzt<br />

ist und 5, dass es voll umgesetzt ist.<br />

25<br />

Näheres siehe unter www.kinderrechte.gv.at<br />

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