BEST OF Otto Brenner Preis 2010 - Otto Brenner Shop
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wer sie kontrolliert. Im Falle der Bertelsmann-Stiftung ist das nicht die Allgemeinheit,<br />
sondern die Familie Mohn, die sich ihre Macht über eine komplizierte Stiftungskonstruktion<br />
sichert. Die eigentliche Macht liegt in einer kleinen GmbH, in<br />
der Liz Mohn das Sagen hat.<br />
Reinhard Mohn hat in seinem Buch »Erfolg durch Partnerschaft« 1986 geschrieben,<br />
die dann »nicht mehr durch Erbschaftssteuer belastete Finanzierungskontinuität«<br />
sei die »dominierende Zielsetzung« für die Gründung der Stiftung 1977<br />
gewesen. Die Stiftung sollte verhindern, dass seine Erben Teile des Unternehmens<br />
verkaufen müssen. Familie Mohn hat geschätzte zwei Milliarden Euro Erbschaftssteuer<br />
gespart. Bislang allerdings hat die Stiftung in ihren Projekten weniger<br />
als 900 Millionen Euro ausgeschüttet. Mohns Hinweis auf die Erb schafts steuer<br />
wird heute gerne heruntergespielt oder ganz vergessen. Man tut so, als stehe<br />
nur der Gemeinnutz im Vordergrund. Tatsächlich hat Mohn 1998 im Handbuch<br />
Stiftungen selbst postuliert, die Stiftung arbeite „ausschließlich im Sinne des<br />
übergeordneten Gesellschaftsinteresses“.<br />
Ausschließlich übergeordnete, gemeinnützige Interessen? Die Familie hat die<br />
Satzung der Stiftung mehr als 20 mal geändert, um ihren Einfluss für alle Zeiten<br />
zu sichern und sich nicht mit dem Versprechen der Unabhängigkeit der Stiftung<br />
vertragen. Warum sollte sie nur unabhängig von politischen Parteien sein (wie<br />
sie selbst behauptet)? Warum nicht auch unabhängig vom Unternehmen Bertelsmann<br />
AG und der Eigentümerfamilie Mohn?<br />
Die Recherchen führen zu konkreten Forderungen: Unternehmen sollten nicht<br />
mehrheitlich im Besitz einer gemeinnützigen, steuerbefreiten Stiftung sein und<br />
von ihr verdeckt geführt werden. Die Leitung einer Stiftung (Vorstand) darf nicht<br />
identisch sein mit der Leitung bzw Aufsicht und Kontrolle des Unternehmens<br />
(Aufsichtsrat), an dem sie beteiligt ist – wie es bei Bertelsmann jetzt der Fall ist.<br />
Vorstandsmitglieder einer Stiftung dürfen nicht zugleich Mitglieder des Aufsichtsgremiums<br />
der Stiftung sein (wie jetzt im Fall von Liz Mohn). Die Dividende<br />
muß stärker an die Höhe des Gewinns gekoppelt sein. Schließlich: Die Stiftung<br />
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