Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Mitteilungspflichten §§ 16 bis 16e<br />
§ 16e Mitteilungen für die Informations- und<br />
Behandlungszentren für Vergiftungen<br />
Mitteilung an das Bundesinstitut für Risikobewertung<br />
Verpflichtende Angaben für Hersteller oder Einführer über<br />
• Bezeichnung der Zubereitung und ihr Handelsnahme,<br />
• deren Kennzeichnung,<br />
• Angaben über die Zusammensetzung der Zubereitungen,<br />
• Empfehlungen über Vorsichtsmaßnahmen und Sofortmaßnahmen,<br />
• Unfällen<br />
• Hinweise zur Verwendung,<br />
• vorliegende Prüfnachweise sowie<br />
• den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern.<br />
September 20, 2008 20