21.05.2014 Aufrufe

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mitteilungspflichten §§ 16 bis 16e<br />

§ 16e Mitteilungen für die Informations- und<br />

Behandlungszentren für Vergiftungen<br />

Mitteilung an das Bundesinstitut für Risikobewertung<br />

Verpflichtende Angaben für Hersteller oder Einführer über<br />

• Bezeichnung der Zubereitung und ihr Handelsnahme,<br />

• deren Kennzeichnung,<br />

• Angaben über die Zusammensetzung der Zubereitungen,<br />

• Empfehlungen über Vorsichtsmaßnahmen und Sofortmaßnahmen,<br />

• Unfällen<br />

• Hinweise zur Verwendung,<br />

• vorliegende Prüfnachweise sowie<br />

• den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern.<br />

September 20, 2008 20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!