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Chemikaliengesetz - Pharmazie

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Gefahrstoffverordnung<br />

Gefährdungsbeurteilung (3)<br />

§ 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung<br />

Arbeitsplatzbezogene Dokumentation, der Gefährdungen, die<br />

auftreten können bzw. der notwendigen Schutzmaßnahmen<br />

Dokumentationsverzicht für Gefähdungsbeurteilung nur bei<br />

nachvollziehbarer (schriftlich fixierter) Begründung<br />

Pflicht der Aktualisierung, spätestens wenn<br />

maßgebliche Veränderungen eingetreten sind bzw.<br />

Ergebnisse arbeitsmedizinischer Vorsorge dies erfordern.<br />

September 20, 2008 51

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