21.05.2014 Aufrufe

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zweck des Gesetzes / Anwendungsbereich<br />

§ 1 Zweck des Gesetzes<br />

Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen<br />

Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen,<br />

insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem<br />

Entstehen vorzubeugen.<br />

§ 2 Anwendungsbereich<br />

Die Vorschriften des Dritten Abschnitts, der § 16e, der § 17 Absatz 1<br />

Nr.2 Buchstabe a und b und § 23 Absatz 2 gelten nicht für… (Details s.<br />

Gesetzestext Absätze 1 - 4)<br />

Herauszuheben sind u.a.:<br />

‣ Arzneimittel<br />

‣ Medizinprodukte<br />

‣ Abfälle zur Beseitigung<br />

‣ Abwasser soweit es eingeleitet wird<br />

September 20, 2008 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!