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Chemikaliengesetz - Pharmazie

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Definition<br />

Gefahrstoff nach GefStoffV<br />

§ 3 Begriffsbestimmung<br />

1… gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3a des<br />

<strong>Chemikaliengesetz</strong>es sowie Stoffe und Zubereitungen, die<br />

sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen,<br />

2… Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig<br />

sind,<br />

3... Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen …. Stoffe<br />

oder Zubereitungen nach Nummer 1 oder 2 entstehen oder<br />

freigesetzt werden können,<br />

4… sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe im Sinne des<br />

Artikels 2 Buchstabe b in Verbindung mit Buchstabe a der<br />

Richtlinie 98/24/EG<br />

September 20, 2008 40

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