21.05.2014 Aufrufe

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Begriffsbestimmungen<br />

§ 3 Begriffsbestimmungen<br />

(im Gesetzestext Ziffern 1 – 12)<br />

1) Stoffe<br />

4) Zubereitung<br />

5) Erzeugnisse<br />

6) Einstufung<br />

7) Hersteller<br />

8) Einführer<br />

9) Inverkehrbringer<br />

10) Verwenden<br />

September 20, 2008 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!