21.05.2014 Aufrufe

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ermächtigung zu Verboten und Beschränkungen<br />

sowie Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten<br />

§§ 17 bis 19<br />

§ 17 Verbote und Beschränkungen<br />

• Herstellungs- und Verwendungsverbote für bestimmte gefährliche Stoffe und<br />

Zubereitungen<br />

• Herstellung nur in bestimmter Beschaffenheit und für bestimmte Zwecke<br />

• Verwendung nur auf bestimmte Art und Weise von gefährlichen Stoffe und<br />

Zubereitungen<br />

• Abgabe nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur an bestimmte Personen<br />

• Beim Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen:<br />

- Anzeigen bei der zuständigen Behörde<br />

- Erlaubnis durch die zuständige Behörde<br />

- Anforderung an Zuverlässigkeit und Gesundheit<br />

- Nachweis der Sachkunde in einem Prüfungsverfahren<br />

• Verbieten von bestimmten Herstellungs- und Verwendungsverfahren, bei denen<br />

bestimmte gefährliche Stoffe anfallen<br />

September 20, 2008 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!