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Chemikaliengesetz - Pharmazie

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Gefahrstoffverordnung<br />

Schutzstufenkonzept (2)<br />

§8<br />

§9<br />

§10<br />

§11<br />

Schutzstufe 4: besondere Gefährdung<br />

• gilt zusätzlich für T, CMR F<br />

, Kat. 1+2<br />

Schutzstufe 3: hohe Gefährdung<br />

• gilt zusätzlich für T, T+, CMR F<br />

, Kat. 1+2 oder<br />

• wenn Maßnahmen nach §§ 8+9<br />

nicht ausreichen<br />

Schutzstufe 2: normale Gefährdung<br />

• gilt für Xi, Xn, C, CMR F<br />

, Kat. 3 oder<br />

• wenn ein Grenzwert existiert<br />

• für alle Gefahrstoffe als Grundschutz<br />

Schutzstufe 1: geringe Gefährdung<br />

• Arbeitsbedingungen, Stoffmenge, Exposition und<br />

• Maßnahmen nach § 8 Abs. 1-8 sind ausreichend<br />

• gilt NICHT bei: T, T+, CMR F<br />

, Kat. 1+2<br />

Achtung: die Zuordnung über die Kennzeichung ist nur<br />

Hilfestellung<br />

September 20, 2008 55<br />

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