Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gefahrstoffverordnung<br />
§ 10 Schutzstufe 3 (2)<br />
Massnahmen<br />
Substitutionsgebot (mit Dokumentation in der<br />
Gefährdungsbeurteilung); wenn nicht möglich ⇒<br />
Handhabung möglichst im geschlossenen System<br />
wenn nicht möglich ⇒<br />
Minimierung der Exposition nach dem Stand der Technik<br />
Einhalten der vorhandenen Luftgrenzwerte durch Messungen<br />
sicherstellen und dokumentieren (Ausnahmen wie z. B. Einhaltung<br />
verfahrensspezifischer Kriterien oder Dauerüberwachung sind<br />
möglich<br />
Zugangsbeschränkungen sowie Stoffe mit T+ oder T unter<br />
Verschluss halten<br />
September 20, 2008 64