21.05.2014 Aufrufe

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gefahrstoffverordnung<br />

§ 10 Schutzstufe 3 (2)<br />

Massnahmen<br />

Substitutionsgebot (mit Dokumentation in der<br />

Gefährdungsbeurteilung); wenn nicht möglich ⇒<br />

Handhabung möglichst im geschlossenen System<br />

wenn nicht möglich ⇒<br />

Minimierung der Exposition nach dem Stand der Technik<br />

Einhalten der vorhandenen Luftgrenzwerte durch Messungen<br />

sicherstellen und dokumentieren (Ausnahmen wie z. B. Einhaltung<br />

verfahrensspezifischer Kriterien oder Dauerüberwachung sind<br />

möglich<br />

Zugangsbeschränkungen sowie Stoffe mit T+ oder T unter<br />

Verschluss halten<br />

September 20, 2008 64

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!