21.05.2014 Aufrufe

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Grundsätze<br />

Arbeitsschutzgesetz (2)<br />

§ 4 Allgemeine Grundsätze<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

Arbeit so gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden<br />

und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten<br />

wird<br />

Gefahren an ihrer Quelle bekämpfen<br />

Berücksichtigung von Stand der Technik, Arbeitsmedizin und<br />

Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse<br />

Den Beschäftigten geeignete Anweisungen erteilen<br />

September 20, 2008 45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!