Chemikaliengesetz - Pharmazie
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Gefahrstoffverordnung<br />
§ 8 Schutzstufe 1 (2)<br />
Massnahmen<br />
Eine Gefährdungsbeurteilung<br />
muss vorliegen, aus der die<br />
Einstufung in Stufe 1<br />
gerechtfertigt ist<br />
Schutzstufe 1: geringe Gefährdung<br />
• Arbeitsbedingungen, Stoffmenge,<br />
Exposition und<br />
• Maßnahmen nach § 8 Abs. 1-8 sind<br />
ausreichend<br />
• gilt NICHT bei: T, T+, CMR F , Kat. 1+2<br />
Gefährdungen beseitigen oder minimieren durch:<br />
Gestaltung des Arbeitsplatzes<br />
Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel<br />
Begrenzung der Anzahl der exponierten Beschäftigten<br />
Dauer und Ausmaß der Exposition begrenzen<br />
Hygienemaßnahmen, Reinigung des Arbeitsplatzes<br />
Begrenzung der Gefahrstoffe auf die notwendige Menge<br />
geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren<br />
TRGS 500 - Mindeststandards<br />
September 20, 2008 59