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Chemikaliengesetz - Pharmazie

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Gefahrstoffverordnung<br />

§ 8 Schutzstufe 1 (2)<br />

Massnahmen<br />

Eine Gefährdungsbeurteilung<br />

muss vorliegen, aus der die<br />

Einstufung in Stufe 1<br />

gerechtfertigt ist<br />

Schutzstufe 1: geringe Gefährdung<br />

• Arbeitsbedingungen, Stoffmenge,<br />

Exposition und<br />

• Maßnahmen nach § 8 Abs. 1-8 sind<br />

ausreichend<br />

• gilt NICHT bei: T, T+, CMR F , Kat. 1+2<br />

Gefährdungen beseitigen oder minimieren durch:<br />

Gestaltung des Arbeitsplatzes<br />

Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel<br />

Begrenzung der Anzahl der exponierten Beschäftigten<br />

Dauer und Ausmaß der Exposition begrenzen<br />

Hygienemaßnahmen, Reinigung des Arbeitsplatzes<br />

Begrenzung der Gefahrstoffe auf die notwendige Menge<br />

geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren<br />

TRGS 500 - Mindeststandards<br />

September 20, 2008 59

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