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Chemikaliengesetz - Pharmazie

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Gefahrensymbole<br />

Definitionen<br />

Die Definitionen sind im <strong>Chemikaliengesetz</strong>, der Gefahrstoffverordnung<br />

sowie Anhang II der RiLi 67/548 EWG zu finden:<br />

Explosionsgefärlich sind Stoffe, wenn sie in festem, flüssigem,<br />

pastenförmigem oder gelatinösem Zustand auch ohne Beteiligung von<br />

Luftsauerstoff exotherm und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren<br />

können und unter festgelegten Prüfbedingungen detonieren, schnell<br />

deflagrieren oder beim Erhitzen unter teilweisem Einschluss explodieren,<br />

Brandfördernd sind Stoffe, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind,<br />

aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen, überwiegend<br />

durch Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes<br />

beträchtlich erhöhen.<br />

September 20, 2008 9

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