Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gefahrstoffverordnung<br />
§ 9 Schutzstufe 2 (1)<br />
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten<br />
Gilt zusätzlich zu Schutzstufe 1<br />
Gilt für Stoffe, die reizend, gesundheitsschädlich oder<br />
ätzend gekennzeichnet sind<br />
Gilt für Stoffe die einen Grenzwert<br />
haben<br />
Schutzstufe 2: normale Gefährdung<br />
• gilt für Xi, Xn, C, CMR F , Kat. 3 oder<br />
• wenn ein Grenzwert existiert<br />
• für alle Gefahrstoffe als Grundschutz<br />
Gilt für Mengen mehr als ml- oder g-Bereich<br />
September 20, 2008 60