Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gefahrstoffverordnung<br />
§ 11Schutzstufe 4 (1)<br />
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit<br />
krebserzeugenden, erbgutverändernden und<br />
fruchtbarkeitsschädigenden Gefahrstoffen<br />
Gilt zusätzlich zu Schutzstufe 1+2+3<br />
Gilt für krebserzeugende, erbgutverändernde und<br />
fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe der Kategorien 1+2<br />
Schutzstufe 4: besondere<br />
Gefährdung<br />
• gilt zusätzlich für T, T+,<br />
CMR F , Kat. 1+2<br />
September 20, 2008 65