21.05.2014 Aufrufe

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gefahrstoffverordnung<br />

§ 11Schutzstufe 4 (1)<br />

Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit<br />

krebserzeugenden, erbgutverändernden und<br />

fruchtbarkeitsschädigenden Gefahrstoffen<br />

Gilt zusätzlich zu Schutzstufe 1+2+3<br />

Gilt für krebserzeugende, erbgutverändernde und<br />

fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe der Kategorien 1+2<br />

Schutzstufe 4: besondere<br />

Gefährdung<br />

• gilt zusätzlich für T, T+,<br />

CMR F , Kat. 1+2<br />

September 20, 2008 65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!