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Chemikaliengesetz - Pharmazie

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Gefahrstoffverordnung<br />

§ 8 Schutzstufe 1 (1)<br />

Tätigkeiten mit geringer Gefährdung<br />

Tip-Ex, Papierklebstoff im Büro, Reinigungsmittel<br />

Arbeiten im ml- bzw. g-Bereich,<br />

haushalts-übliche Mengen<br />

Büroarbeitsplätze<br />

Labors nur in Ausnahmefällen<br />

Austausch einzelner Tonerkartuschen,<br />

Entkalken von Kaffeemaschinen,<br />

Ausbessern kleiner Lackschäden,<br />

Nachfüllen von Frostschutzmittel,<br />

gelegentliche Betankungsvorgänge<br />

Schutzstufe 1: geringe Gefährdung<br />

• Arbeitsbedingungen, Stoffmenge,<br />

Exposition und<br />

• Maßnahmen nach § 8 Abs. 1-8 sind<br />

ausreichend<br />

• gilt NICHT bei: T, T+, CMR F , Kat. 1+2<br />

September 20, 2008 58

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