21.05.2014 Aufrufe

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gefahrstoffverordnung<br />

§ 10 Schutzstufe 3 (1)<br />

Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit<br />

hoher Gefährdung<br />

Gilt zusätzlich zu Schutzstufe 1+2<br />

Gilt für „Totenkopfstoffe“, die akut giftig oder sehr giftig wirken<br />

Schutzstufe 3: hohe Gefährdung<br />

• gilt zusätzlich für T, T+, CMR F ,<br />

Kat. 1+2 oder<br />

• wenn Maßnahmen nach §§ 8+9<br />

nicht ausreichen<br />

September 20, 2008 63

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!