Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gefahrstoffverordnung<br />
§ 10 Schutzstufe 3 (1)<br />
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit<br />
hoher Gefährdung<br />
Gilt zusätzlich zu Schutzstufe 1+2<br />
Gilt für „Totenkopfstoffe“, die akut giftig oder sehr giftig wirken<br />
Schutzstufe 3: hohe Gefährdung<br />
• gilt zusätzlich für T, T+, CMR F ,<br />
Kat. 1+2 oder<br />
• wenn Maßnahmen nach §§ 8+9<br />
nicht ausreichen<br />
September 20, 2008 63