21.05.2014 Aufrufe

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Grundsätze<br />

Arbeitsschutzgesetz (5)<br />

§ 12 Unterweisung<br />

Der Arbeitgeber hat ausreichend und angemessen zu unterweisen.<br />

Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen<br />

im<br />

Aufgabenbereich, der Einführung<br />

neuer Arbeitsmittel oder einer<br />

neuen Technologie vor Aufnahme der TätigkeitT<br />

der Beschäftigten<br />

erfolgen.<br />

Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt<br />

sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.<br />

September 20, 2008 48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!