Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Chemikaliengesetz - Pharmazie
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gefahrstoffverordnung<br />
Aufbewahrung und Lagerung<br />
Die Lagerung muß so erfolgen, dass<br />
die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird,<br />
ein Missbrauch oder der Fehlgebrauch verhindert wird,<br />
Unbefugte keinen Zugriff haben, diese nicht unmittelbar<br />
neben Arzneimitteln, Lebens- und Futtermitteln einschl.<br />
Zusatzstoffen aufbewahrt der gelagert werden,<br />
Gefahrstoffe übersichtlich geordnet und als solche<br />
erkennbar sind.<br />
Gefährliche chemische sowie biologische Arbeitsstoffe<br />
dürfen nicht in Behältern aufbewahrt oder gelagert<br />
werden, wenn diese in ihrer Art ansonsten für Lebensund<br />
Genussmittel bestimmt sind.<br />
September 20, 2008 69