21.05.2014 Aufrufe

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

Chemikaliengesetz - Pharmazie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gefahrstoffverordnung<br />

Aufbewahrung und Lagerung<br />

Die Lagerung muß so erfolgen, dass<br />

die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird,<br />

ein Missbrauch oder der Fehlgebrauch verhindert wird,<br />

Unbefugte keinen Zugriff haben, diese nicht unmittelbar<br />

neben Arzneimitteln, Lebens- und Futtermitteln einschl.<br />

Zusatzstoffen aufbewahrt der gelagert werden,<br />

Gefahrstoffe übersichtlich geordnet und als solche<br />

erkennbar sind.<br />

Gefährliche chemische sowie biologische Arbeitsstoffe<br />

dürfen nicht in Behältern aufbewahrt oder gelagert<br />

werden, wenn diese in ihrer Art ansonsten für Lebensund<br />

Genussmittel bestimmt sind.<br />

September 20, 2008 69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!