Strategie Radverkehr Steiermark 2008 - 2012 - Radland - Steiermark
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4. THEMENFELDER & MASSNAHMEN<br />
4.6<br />
Raumordnung<br />
Als gesetzliche Grundlage dient das Steiermärkische<br />
Raumordnungsgesetz (Juli<br />
2007), in dem sowohl die überörtliche als<br />
auch die örtliche Raumordnung definiert<br />
sind. Das Gesetz bietet gute Rahmenbedingungen,<br />
den <strong>Radverkehr</strong> sowohl gemeindebezogen<br />
zu planen als auch überörtlich<br />
mit den Nachbargemeinden abzustimmen.<br />
Dazu gibt es folgende Instrumente:<br />
• Regionale Entwicklungskonzepte (RE)<br />
• Örtliche Entwicklungskonzepte (ÖE)<br />
• Flächenwidmungsplan (FWP)<br />
• Bebauungsplan (BP)<br />
Verkehrsflächen sind ein zentrales Thema<br />
in allen Instrumenten. Es besteht die Möglichkeit,<br />
individuell charakterisierte Zonen<br />
auszuweisen. <strong>Radverkehr</strong> ist keine Kategorie,<br />
die im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz<br />
vorkommt. Empfehlenswert<br />
ist jedoch eine Gleichstellung mit dem öffentlichen<br />
Verkehr (Ziel der Raumordnung:<br />
Entwicklung der Siedlungsstruktur im Einzugsgebiet<br />
öffentlicher Verkehrsmittel).<br />
Das Instrument der Raumordnung kann<br />
deutlich verbessert werden. Das Land <strong>Steiermark</strong><br />
strebt daher an, die Erschließung<br />
durch den <strong>Radverkehr</strong> in regionalen und<br />
örtlichen Entwicklungsplänen zu verankern<br />
und konsequent in Flächenwidmungspläne<br />
zu integrieren.<br />
Steuerlich-finanzielle Anreize<br />
In Anlehnung an den Masterplan Radfahren<br />
des Bundes soll eine Diskussion zugunsten<br />
des <strong>Radverkehr</strong>s unternommen werden. Die<br />
derzeitige Regelung bezüglich Reisegebühren<br />
und Reisekostenvergütung im Rahmen<br />
von dienstlichen Wegen (Kilometergeld)<br />
stellt einen Anreiz zur Benützung des<br />
eigenen Kraftfahrzeuges dar. Vorgeschlagen<br />
wird von Bundesseite eine Reform dieser<br />
Regelungen. Reisegebühren sollen durch ein<br />
reformiertes Abgeltungsmodell abgerechnet<br />
werden, z.B. auf Basis eines fixen Kilometersatzes,<br />
unabhängig vom benützten Verkehrsmittel,<br />
wie bei Verkehrsabsetzbeträgen<br />
bereits realisiert. Der finanzielle Anreiz soll<br />
dazu motivieren, das Rad bzw. die öffentlichen<br />
Verkehrsmittel zu nutzen. Dafür sind<br />
die gesetzlichen Regelungen (Einkommensteuergesetz,<br />
Reisegebührenvorschriften<br />
etc.) sowie die Vorschriften zur Reisekostenvergütung<br />
zu reformieren.<br />
Reformansätze zugunsten des <strong>Radverkehr</strong>s:<br />
• Förderung von Nähe: Der Kilometersatz<br />
nimmt mit zunehmender Entfernung ab.<br />
• Die Anschaffung und Wartung des Fahrrads<br />
als Verkehrsmittel auf dem Arbeitsweg<br />
kann steuerlich abgesetzt werden.<br />
• Ein Wohnort im Einzugsgebiet des <strong>Radverkehr</strong>snetzes<br />
hat Einfluss auf die Berechnung<br />
des Kilometersatzes oder führt zu einer direkten<br />
steuerlichen Erleichterung.<br />
STRATEGIE RADVERKEHR STEIERMARK <strong>2008</strong>-<strong>2012</strong> 39