Strategie Radverkehr Steiermark 2008 - 2012 - Radland - Steiermark
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6. RADVERKEHRSPLANUNG & -FÖRDERUNG<br />
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Kostentragung bei der Errichtung abseits<br />
von Landesstraßen verlaufender <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />
Bei der Errichtung abseits von Landesstraßen<br />
verlaufender Radwege bzw. <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />
trägt die Landesstraßenverwaltung<br />
sowie die jeweils vom Bau<br />
betroffene Gemeinde 50 % der Bau-,<br />
Grund- u. Beschilderungs-, Verfahrens- und<br />
Endvermessungskosten. Beim Bau abseits<br />
von Landesstraßen geführter Radwege wird<br />
eine befestigte Fahrbahnbreite von max.<br />
3,0 m mit beidseitigen max. 0,5 m breiten<br />
Banketten und eine bituminöse Belagstärke<br />
von max. 8 cm gefördert. Darüber hinausgehende<br />
Fahrbahnbreiten und<br />
Belagstärken sind von der jeweiligen Gemeinde<br />
zu tragen. Auch bei abseits geführten<br />
Radwegen gelten die Qualitätsstandards<br />
und Richtlinien des Landes<br />
<strong>Steiermark</strong>.<br />
Erhaltung<br />
Die weitere Erhaltung der <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />
obliegt den Gemeinden.<br />
Vertrag<br />
Vor Baubeginn ist ein entsprechender Vertrag,<br />
der neben der Erhaltungspflicht den<br />
Bau und die Finanzierung des Radweges<br />
regelt, zwischen dem Land <strong>Steiermark</strong> und<br />
der betroffenen Gemeinde abzuschließen.<br />
Checkliste: Vom Antrag bis zum Bau<br />
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Schriftlicher Antrag auf Planung und Errichtung eines Radweges<br />
bei der Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung<br />
Kontaktaufnahme mit der Gemeinde und Überprüfung des Antrages<br />
auf die Notwendigkeit<br />
Planung und Projektierung im Einvernehmen mit Gemeinde(n)<br />
und unter Einbeziehung von Sachverständigen<br />
AnrainerInneninformation anhand eines Planungsentwurfes<br />
Fertigstellung des Projektes<br />
Projektgenehmigung mittels Regierungssitzungsbeschluss einholen<br />
Aufnahme ins jährliche, mittel- oder langfristige Radwegebauprogramm<br />
Einholung der erforderlichen Genehmigungen (wasserrechtliche, naturschutzrechtliche,<br />
eisenbahnrechtliche Bewilligung, Rodungsbewilligung etc.)<br />
Abschluss eines Vertrages zwischen Land und Gemeinde hinsichtlich Kostentragung<br />
und Erhaltung<br />
Antrag um Durchführung der Grundeinlöse- und straßenrechtlichen<br />
Bewilligungsverfahren<br />
Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten<br />
Baudurchführung und Bauabrechnung<br />
Förderabwicklung<br />
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STRATEGIE RADVERKEHR STEIERMARK <strong>2008</strong>-<strong>2012</strong>