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Strategie Radverkehr Steiermark 2008 - 2012 - Radland - Steiermark

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6. RADVERKEHRSPLANUNG & -FÖRDERUNG<br />

6<br />

Kostentragung bei der Errichtung abseits<br />

von Landesstraßen verlaufender <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />

Bei der Errichtung abseits von Landesstraßen<br />

verlaufender Radwege bzw. <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />

trägt die Landesstraßenverwaltung<br />

sowie die jeweils vom Bau<br />

betroffene Gemeinde 50 % der Bau-,<br />

Grund- u. Beschilderungs-, Verfahrens- und<br />

Endvermessungskosten. Beim Bau abseits<br />

von Landesstraßen geführter Radwege wird<br />

eine befestigte Fahrbahnbreite von max.<br />

3,0 m mit beidseitigen max. 0,5 m breiten<br />

Banketten und eine bituminöse Belagstärke<br />

von max. 8 cm gefördert. Darüber hinausgehende<br />

Fahrbahnbreiten und<br />

Belagstärken sind von der jeweiligen Gemeinde<br />

zu tragen. Auch bei abseits geführten<br />

Radwegen gelten die Qualitätsstandards<br />

und Richtlinien des Landes<br />

<strong>Steiermark</strong>.<br />

Erhaltung<br />

Die weitere Erhaltung der <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />

obliegt den Gemeinden.<br />

Vertrag<br />

Vor Baubeginn ist ein entsprechender Vertrag,<br />

der neben der Erhaltungspflicht den<br />

Bau und die Finanzierung des Radweges<br />

regelt, zwischen dem Land <strong>Steiermark</strong> und<br />

der betroffenen Gemeinde abzuschließen.<br />

Checkliste: Vom Antrag bis zum Bau<br />

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Schriftlicher Antrag auf Planung und Errichtung eines Radweges<br />

bei der Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung<br />

Kontaktaufnahme mit der Gemeinde und Überprüfung des Antrages<br />

auf die Notwendigkeit<br />

Planung und Projektierung im Einvernehmen mit Gemeinde(n)<br />

und unter Einbeziehung von Sachverständigen<br />

AnrainerInneninformation anhand eines Planungsentwurfes<br />

Fertigstellung des Projektes<br />

Projektgenehmigung mittels Regierungssitzungsbeschluss einholen<br />

Aufnahme ins jährliche, mittel- oder langfristige Radwegebauprogramm<br />

Einholung der erforderlichen Genehmigungen (wasserrechtliche, naturschutzrechtliche,<br />

eisenbahnrechtliche Bewilligung, Rodungsbewilligung etc.)<br />

Abschluss eines Vertrages zwischen Land und Gemeinde hinsichtlich Kostentragung<br />

und Erhaltung<br />

Antrag um Durchführung der Grundeinlöse- und straßenrechtlichen<br />

Bewilligungsverfahren<br />

Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten<br />

Baudurchführung und Bauabrechnung<br />

Förderabwicklung<br />

62<br />

STRATEGIE RADVERKEHR STEIERMARK <strong>2008</strong>-<strong>2012</strong>

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