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Strategie Radverkehr Steiermark 2008 - 2012 - Radland - Steiermark

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6STRATEGIE<br />

RADVERKEHR STEIERMARK<br />

<strong>2008</strong>-<strong>2012</strong><br />

<strong>Radverkehr</strong>splanung<br />

& -förderung<br />

„Das steirische Hauptradwegenetz umfasst<br />

im Endausbau 2.440 Kilometer.“<br />

Ferdinand Sandner, FA 18A<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Die Straßenverkehrsordnung 1960<br />

(StVO 1960)<br />

Die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO<br />

1960) enthält die für das Radfahren relevanten<br />

Vorschriften. 38 Als Leitsatz für<br />

die Planung ist § 1 Abs. 1 der StVO 1960<br />

anzusehen: „Als Straßen mit öffentlichem<br />

Verkehr gelten Straßen, die von jedermann<br />

unter den gleichen Bedingungen benützt<br />

werden können.“ Bei der Planung muss daher<br />

der <strong>Radverkehr</strong> immer mitberücksichtigt<br />

werden.<br />

Landes-Straßenverwaltungsgesetz<br />

(LStVG 1964)<br />

Nach LStVG 1964, 7 Abs. 2, bilden besonders<br />

angelegte Radwege, sofern sie neben einer<br />

Straße entlangführen, in der Regel einen<br />

Bestandteil der betreffenden Straße. Somit<br />

kann das Landes-Straßenverwaltungsgesetz<br />

auf straßenbegleitenden Radwegen im gesamten<br />

Umfang angewendet werden, das<br />

heißt, Fragen der Grundeinlösung, der Finanzierung,<br />

des Baus und der Erhaltung sind<br />

für die jeweiligen Straßenerhaltungsträger<br />

eindeutig geregelt.<br />

Neben diesen zwei Rechtsgrundlagen sind<br />

andere rechtliche und technische Bestimmungen<br />

aus den Bereichen Naturschutz,<br />

Wasser- oder Eisenbahnrecht relevant. Für<br />

Planung, Entwurf und Bau von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />

sind die Richtlinien und Vorschriften<br />

für das Straßenwesen (RVS 03.02.13,<br />

Juni 2001) sowie die ÖNORMEN 39 anzuwenden.<br />

58<br />

STRATEGIE RADVERKEHR STEIERMARK <strong>2008</strong>-<strong>2012</strong>

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