Strategie Radverkehr Steiermark 2008 - 2012 - Radland - Steiermark
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6STRATEGIE<br />
RADVERKEHR STEIERMARK<br />
<strong>2008</strong>-<strong>2012</strong><br />
<strong>Radverkehr</strong>splanung<br />
& -förderung<br />
„Das steirische Hauptradwegenetz umfasst<br />
im Endausbau 2.440 Kilometer.“<br />
Ferdinand Sandner, FA 18A<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Die Straßenverkehrsordnung 1960<br />
(StVO 1960)<br />
Die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO<br />
1960) enthält die für das Radfahren relevanten<br />
Vorschriften. 38 Als Leitsatz für<br />
die Planung ist § 1 Abs. 1 der StVO 1960<br />
anzusehen: „Als Straßen mit öffentlichem<br />
Verkehr gelten Straßen, die von jedermann<br />
unter den gleichen Bedingungen benützt<br />
werden können.“ Bei der Planung muss daher<br />
der <strong>Radverkehr</strong> immer mitberücksichtigt<br />
werden.<br />
Landes-Straßenverwaltungsgesetz<br />
(LStVG 1964)<br />
Nach LStVG 1964, 7 Abs. 2, bilden besonders<br />
angelegte Radwege, sofern sie neben einer<br />
Straße entlangführen, in der Regel einen<br />
Bestandteil der betreffenden Straße. Somit<br />
kann das Landes-Straßenverwaltungsgesetz<br />
auf straßenbegleitenden Radwegen im gesamten<br />
Umfang angewendet werden, das<br />
heißt, Fragen der Grundeinlösung, der Finanzierung,<br />
des Baus und der Erhaltung sind<br />
für die jeweiligen Straßenerhaltungsträger<br />
eindeutig geregelt.<br />
Neben diesen zwei Rechtsgrundlagen sind<br />
andere rechtliche und technische Bestimmungen<br />
aus den Bereichen Naturschutz,<br />
Wasser- oder Eisenbahnrecht relevant. Für<br />
Planung, Entwurf und Bau von <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />
sind die Richtlinien und Vorschriften<br />
für das Straßenwesen (RVS 03.02.13,<br />
Juni 2001) sowie die ÖNORMEN 39 anzuwenden.<br />
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STRATEGIE RADVERKEHR STEIERMARK <strong>2008</strong>-<strong>2012</strong>