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Strategie Radverkehr Steiermark 2008 - 2012 - Radland - Steiermark

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ANHANG<br />

Glossar zum <strong>Radverkehr</strong><br />

Unterscheidung: Radweg – Radroute: Als Überbegriff<br />

ist die Bezeichnung „Radroute“ zu verwenden.<br />

Eine Radroute ist im Unterschied zum Radweg abschnittsweise<br />

baulich und verkehrlich unterschiedlich<br />

umgesetzt. Die Radroute kann ein gemeinsam<br />

mit dem Kfz-Verkehr (ohne Markierung) auf der<br />

Fahrbahn mitgeführter Routenabschnitt sein.<br />

Hauptradweg: Beschilderte Route für den <strong>Radverkehr</strong><br />

mit besonderer Ausrichtung auf den Freizeitverkehr.<br />

Hauptradwege verlaufen sicher und<br />

führen an Sehenswürdigkeiten vorbei bzw. führen<br />

nahe an diese heran, verlaufen daher aber auch<br />

nicht immer direkt.<br />

Hauptradroute: Hauptradrouten sind alltagstaugliche,<br />

familienfreundliche Radrouten, die den Nutzer<br />

/ die Nutzerin möglichst direkt zum angesteuerten<br />

Ziel bringen. Bei Hauptradrouten ist die Einhaltung<br />

von Qualitätsstandards besonders wichtig.<br />

Shared Space: Das Shared-Space-Konzept fasst<br />

den öffentlichen Raum als Begegnungsraum auf,<br />

der nach sozialen und kommunikativen Gesichtspunkten<br />

gestaltet wird. Durch den Abbau von technischen<br />

Einrichtungen wie Ampelanlagen, Beschilderungen<br />

und Markierungen sowie eine räumliche<br />

Gestaltung entsteht ein öffentlicher Raum, in<br />

dem alle VerkehrsteilnehmerInnen einander mit<br />

Aufmerksamkeit begegnen. Im neu gestalteten<br />

öffentlichen Raum werden alle Verkehrsflächen<br />

in das bauliche, soziale und kulturelle Stadt- und<br />

Gemeindebild integriert.<br />

Wegezwecke: Es wird zwischen folgenden Wegezwecken<br />

unterschieden: Ausbildungsverkehr, Arbeitsverkehr,<br />

Einkaufsverkehr, Hol- und Bringverkehr,<br />

Freizeitverkehr.<br />

DTV: DTV heißt „Durchschnittlicher täglicher Verkehr“<br />

und gibt die Verkehrsbelastung gemessen in<br />

Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden (Kfz/24h) an.<br />

Wegweisung: Zur Information und Orientierung<br />

werden <strong>Radverkehr</strong>sanlagen mit einer entsprechenden<br />

Wegweisung ausgestattet. Die Wegweisung<br />

soll ein zusammenhängendes Routennetz für<br />

den Freizeitverkehr oder ein innerstädtisches <strong>Radverkehr</strong>snetz<br />

umfassen (siehe RVS). International<br />

setzt sich die zielorientierte Wegweisung immer<br />

mehr durch, die es erlaubt, Alltags- und Freizeitradverkehr<br />

gleichermaßen zu leiten.<br />

Wohnstraße: Eine für den Fußgänger- und beschränkten<br />

Fahrzeugverkehr gemeinsam bestimmte<br />

und als solche gekennzeichnete Straße (StVO, § 2, 1a).<br />

Radfahranlagen<br />

Unter einer Radfahranlage versteht man eine<br />

Verkehrsfläche, die dem Verkehr mit Fahrrädern<br />

dient. In der StVO sind nach der 21.<br />

Novelle unter Radfahranlagen folgende Einrichtungen<br />

definiert.<br />

Radfahrstreifen: Ein für den Fahrradverkehr<br />

bestimmter und besonders gekennzeichneter<br />

Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch<br />

wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen<br />

und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung<br />

„Ende“ angezeigt wird.<br />

Mehrzweckstreifen: Ein Radfahrstreifen oder<br />

ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter<br />

besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer<br />

von anderen Fahrzeugen befahren werden<br />

darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen<br />

angrenzende Fahrstreifen nicht<br />

breit genug ist oder wenn das Befahren durch<br />

Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen<br />

zur Weiterfahrt angeordnet ist.<br />

Radweg: Ein für den Fahrradverkehr bestimmter<br />

und als solcher gekennzeichneter Weg.<br />

Geh- und Radweg: Ein für Fußgänger- und<br />

Fahrradverkehr bestimmter und als solcher<br />

gekennzeichneter Weg.<br />

Radfahrerüberfahrt: Ein auf beiden Seiten<br />

durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierung<br />

gekennzeichneter, für die Überquerung<br />

der Fahrbahn durch Radfahrer bestimmter<br />

Fahrbahnteil. Bei Radfahrerüberfahrten<br />

darf für den Radfahrer kein Vorrangzeichen<br />

„Vorrang geben“ bzw. „Halt“ angebracht werden.<br />

68<br />

STRATEGIE RADVERKEHR STEIERMARK <strong>2008</strong>-<strong>2012</strong>

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