Strategie Radverkehr Steiermark 2008 - 2012 - Radland - Steiermark
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ANHANG<br />
Glossar zum <strong>Radverkehr</strong><br />
Unterscheidung: Radweg – Radroute: Als Überbegriff<br />
ist die Bezeichnung „Radroute“ zu verwenden.<br />
Eine Radroute ist im Unterschied zum Radweg abschnittsweise<br />
baulich und verkehrlich unterschiedlich<br />
umgesetzt. Die Radroute kann ein gemeinsam<br />
mit dem Kfz-Verkehr (ohne Markierung) auf der<br />
Fahrbahn mitgeführter Routenabschnitt sein.<br />
Hauptradweg: Beschilderte Route für den <strong>Radverkehr</strong><br />
mit besonderer Ausrichtung auf den Freizeitverkehr.<br />
Hauptradwege verlaufen sicher und<br />
führen an Sehenswürdigkeiten vorbei bzw. führen<br />
nahe an diese heran, verlaufen daher aber auch<br />
nicht immer direkt.<br />
Hauptradroute: Hauptradrouten sind alltagstaugliche,<br />
familienfreundliche Radrouten, die den Nutzer<br />
/ die Nutzerin möglichst direkt zum angesteuerten<br />
Ziel bringen. Bei Hauptradrouten ist die Einhaltung<br />
von Qualitätsstandards besonders wichtig.<br />
Shared Space: Das Shared-Space-Konzept fasst<br />
den öffentlichen Raum als Begegnungsraum auf,<br />
der nach sozialen und kommunikativen Gesichtspunkten<br />
gestaltet wird. Durch den Abbau von technischen<br />
Einrichtungen wie Ampelanlagen, Beschilderungen<br />
und Markierungen sowie eine räumliche<br />
Gestaltung entsteht ein öffentlicher Raum, in<br />
dem alle VerkehrsteilnehmerInnen einander mit<br />
Aufmerksamkeit begegnen. Im neu gestalteten<br />
öffentlichen Raum werden alle Verkehrsflächen<br />
in das bauliche, soziale und kulturelle Stadt- und<br />
Gemeindebild integriert.<br />
Wegezwecke: Es wird zwischen folgenden Wegezwecken<br />
unterschieden: Ausbildungsverkehr, Arbeitsverkehr,<br />
Einkaufsverkehr, Hol- und Bringverkehr,<br />
Freizeitverkehr.<br />
DTV: DTV heißt „Durchschnittlicher täglicher Verkehr“<br />
und gibt die Verkehrsbelastung gemessen in<br />
Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden (Kfz/24h) an.<br />
Wegweisung: Zur Information und Orientierung<br />
werden <strong>Radverkehr</strong>sanlagen mit einer entsprechenden<br />
Wegweisung ausgestattet. Die Wegweisung<br />
soll ein zusammenhängendes Routennetz für<br />
den Freizeitverkehr oder ein innerstädtisches <strong>Radverkehr</strong>snetz<br />
umfassen (siehe RVS). International<br />
setzt sich die zielorientierte Wegweisung immer<br />
mehr durch, die es erlaubt, Alltags- und Freizeitradverkehr<br />
gleichermaßen zu leiten.<br />
Wohnstraße: Eine für den Fußgänger- und beschränkten<br />
Fahrzeugverkehr gemeinsam bestimmte<br />
und als solche gekennzeichnete Straße (StVO, § 2, 1a).<br />
Radfahranlagen<br />
Unter einer Radfahranlage versteht man eine<br />
Verkehrsfläche, die dem Verkehr mit Fahrrädern<br />
dient. In der StVO sind nach der 21.<br />
Novelle unter Radfahranlagen folgende Einrichtungen<br />
definiert.<br />
Radfahrstreifen: Ein für den Fahrradverkehr<br />
bestimmter und besonders gekennzeichneter<br />
Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch<br />
wiederholte Markierung mit Fahrradsymbolen<br />
und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung<br />
„Ende“ angezeigt wird.<br />
Mehrzweckstreifen: Ein Radfahrstreifen oder<br />
ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter<br />
besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer<br />
von anderen Fahrzeugen befahren werden<br />
darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen<br />
angrenzende Fahrstreifen nicht<br />
breit genug ist oder wenn das Befahren durch<br />
Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen<br />
zur Weiterfahrt angeordnet ist.<br />
Radweg: Ein für den Fahrradverkehr bestimmter<br />
und als solcher gekennzeichneter Weg.<br />
Geh- und Radweg: Ein für Fußgänger- und<br />
Fahrradverkehr bestimmter und als solcher<br />
gekennzeichneter Weg.<br />
Radfahrerüberfahrt: Ein auf beiden Seiten<br />
durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierung<br />
gekennzeichneter, für die Überquerung<br />
der Fahrbahn durch Radfahrer bestimmter<br />
Fahrbahnteil. Bei Radfahrerüberfahrten<br />
darf für den Radfahrer kein Vorrangzeichen<br />
„Vorrang geben“ bzw. „Halt“ angebracht werden.<br />
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STRATEGIE RADVERKEHR STEIERMARK <strong>2008</strong>-<strong>2012</strong>