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Strategie Radverkehr Steiermark 2008 - 2012 - Radland - Steiermark

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6. RADVERKEHRSPLANUNG & -FÖRDERUNG<br />

6<br />

Eigenschaften<br />

und Bedürfnisse von RadfahrerInnen im Alltags- bzw. Freizeitverkehr 40<br />

ZIELORIENTIERTER Alltagsverkehr<br />

fährt zügig<br />

sucht Abkürzungen, wenn die <strong>Radverkehr</strong>sführung<br />

mit Umwegen verbunden ist<br />

fährt eher Ziele im dichtbebauten Ortsgebiet an<br />

ist meist geübt<br />

fährt meist alleine<br />

fährt auch bei Schlechtwetter und Dunkelheit<br />

bevorzugt Radfahranlagen und Mischformen<br />

Wegweisung nur im übergeordneten Netz<br />

erfordert engmaschiges Netz<br />

Planungsgrundlage: Sicherheit und Direktheit,<br />

Komfort und Attraktivität<br />

Der Weg ist die Strecke zum Ziel.<br />

WEGORIENTIERTER Freizeitverkehr<br />

fährt eher gemütlich<br />

akzeptiert die <strong>Radverkehr</strong>sführung, auch<br />

wenn sie mit Umwegen verbunden ist<br />

fährt eher Ziele außerhalb des Ortsgebiets an<br />

kann geübt oder ungeübt sein<br />

fährt alleine, mit der Familie oder in Gruppen<br />

kann auch ein Kind im Vorschulalter sein<br />

fährt nur bei halbwegs schönem Wetter<br />

bevorzugt selbstständig geführte Radwege<br />

Routenbeschilderung und Wegweisung<br />

Planungsgrundlage: Sicherheit, Erlebnis- und<br />

Erholungswert, Komfort und Attraktivität<br />

Der Weg ist das Ziel.<br />

Detailplanung<br />

Bei der Detailplanung muss Übereinstimmung<br />

mit den betroffenen Gemeinden<br />

hinsichtlich der Trassenführung und<br />

Einbeziehung vorhandener Wege (gering<br />

belastete öffentliche Straßen, Uferbegleitstraßen,<br />

Feldwege, bestehende Radwege<br />

etc.) und der erforderlichen Ausbaumaßnahmen<br />

erzielt werden. Im Rahmen gemeinsamer<br />

Planungsbesprechungen mit<br />

den betroffenen Gebietskörperschaften,<br />

Straßenerhaltern und Grundeigentümern<br />

müssen die örtlichen Interessen mit den<br />

überörtlichen in Einklang gebracht werden<br />

und die offenen Fragen bezüglich der<br />

Kostentragung, Bauausführung und Erhaltung<br />

der Radweganlage geklärt werden.<br />

Nach endgültiger Trassenfestlegung und<br />

Fixierung der baulichen Maßnahmen wird<br />

ein Detailprojekt erstellt und bei der Steiermärkischen<br />

Landesregierung zur<br />

Projektgenehmigung vorgelegt. Das Detailprojekt<br />

beinhaltet einen technischen<br />

Bericht mit Angabe aller Grundlagen, einen<br />

Lageplan mit genauem Trassenverlauf,<br />

Querprofile mit Breiten- und Höhenfestlegungen,<br />

einen Maßnahmenkatalog mit<br />

genauer Festlegung der Bautypen, einen<br />

Beschilderungsplan sowie eine Kostenschätzung.<br />

Zuständigkeiten in der<br />

Baudurchführung<br />

Der Bau von straßenbegleitenden Radwegen<br />

an Landesstraßen liegt in der Kompetenz<br />

der Landesstraßenverwaltung. Abseits der<br />

Landesstraßen angelegte und geführte <strong>Radverkehr</strong>sanlagen<br />

liegen im Zuständigkeitsbereich<br />

der Gemeinden.<br />

60<br />

STRATEGIE RADVERKEHR STEIERMARK <strong>2008</strong>-<strong>2012</strong>

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