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Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

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9. Infoblatt der AG Soziales der Stadtverwaltung <strong>Soest</strong><br />

Aufgabenbereich: Eintragung von Wohnungssuchenden, Beratung, Ausgabe<br />

der Antragsformulare <strong>und</strong> Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen (WBS)<br />

Hinweis: Sie finden uns direkt im EG, ein barrierefreier Zugang besteht über den Rathaus-<br />

Innenhof (Eingang: Am Seel). Unsere Büros befinden sich beide hinter einer Tür:<br />

1. Wohnberechtigungsscheine:<br />

Frau Gerke, Rufnummer: 103- 2247 - Zimmer 1.13 ( rechte Tür)<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Die <strong>und</strong> Fr.: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

Do : 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

Antragsannahme <strong>und</strong> Erteilung von Allgemeinen Wohnberechtigungsscheinen:<br />

Der Anspruch auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig.<br />

Die Einkommensprüfung nimmt Ihr Sachbearbeiter / Ihre Sachbearbeiterin <strong>für</strong> Sie vor. Welche<br />

Unterlagen <strong>und</strong> Nachweise jeweils im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie von Ihren<br />

Ansprechpartnern.<br />

2. Wohnungsvermittlung, Beratung Wohnungssuchende <strong>und</strong> Ausgabe der<br />

Antragsformulare WBS, sowie Zinssenkungsanträge:<br />

Frau Schmitz, Rufnummer: 103- 2245 - Zimmer 1.15 ( linke Tür)<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo, Die, Do <strong>und</strong> Fr.:<br />

Do <strong>für</strong> Berufstätige:<br />

8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

14.00 bis 17.30 Uhr<br />

Wohnungsvormerkung <strong>für</strong> öffentlich geförderte Wohnungen:<br />

Jeder, der einen allgemeingültigen Wohnberechtigungsschein <strong>für</strong> NRW erhalten hat, kann<br />

sich <strong>für</strong> eine Benachrichtigung über eine freie Sozialwohnung vormerken lassen. In<br />

besonderen Fällen, insbesondere bei sozialen Härtefällen, Schwangeren, ältere Menschen<br />

<strong>und</strong> Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, versuchen wir vorrangig zu helfen.<br />

3. Wohnungsnotfällen können wir leider nicht umgehend behilflich sein. Bei drohender<br />

Obdachlosigkeit können Sie sich an den Kollegen<br />

Herr Schritt EG Zimmer 1.07 Rufnummer: 103-2213 wenden.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo <strong>und</strong> Die: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr<br />

Do:<br />

14.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />

Weitere Informationen <strong>und</strong> Antragsformulare zum Ausdruck erhalten Sie auch auf Internetseite der Stadt <strong>Soest</strong><br />

www.soest.de unter den entsprechenden Ansprechpartnern.<br />

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