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Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

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Formvorschriften <strong>und</strong> Inhalte einer Patientenverfügung<br />

Diese Verfügung, die <strong>für</strong> jedes Stadium einer Krankheit gilt, kann formlos erstellt werden.<br />

Zu behandelnde Themen: Sterbephase, nicht aufhaltbare schwere Leiden, Verlust der<br />

Kommunikationsfähigkeit, akute Lebensgefahr, unumkehrbare Bewusstlosigkeit, künstliche<br />

Ernährung, Beatmung, Dialyse, Organersatz, Wiederbelebung, Verabreichung von<br />

Medikamenten, Schmerzbehandlung, Art der Unterbringung <strong>und</strong> Pflege, Hinzuziehung<br />

anderer Ärzte, alternative Behandlungsmaßnahmen, Gestaltung des Sterbeprozesses u.s.w.<br />

Im weiteren Verlauf sollten Sie möglichst präzise schildern, welche Behandlungsmaßnahmen<br />

Sie genau wünschen <strong>und</strong> welche sie ablehnen. Wenn eine schwere Gr<strong>und</strong>erkrankung bereits<br />

vorliegt, sollten Sie auch darauf Bezug nehmen.<br />

Nur wenn Sie möglichst präzise in Ihren Angaben sind, kann Ihr Wille auch zweifelsfrei<br />

ermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist es auch hilfreich, Ihre Lebenseinstellung, Ihre<br />

religiöse Überzeugung sowie Ihre Bewertung von Schmerzen schriftlich zu formulieren.<br />

Der in der Patientenverfügung bevollmächtigten Person, die Ihren Patientenwillen<br />

durchzusetzen hat, sollten Sie auch eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Diese Person, zu<br />

der Sie schon ein außergewöhnliches Vertrauensverhältnis besitzen sollten, unterschreibt<br />

diese Patientenverfügung neben Ihnen ebenfalls handschriftlich. Um diese auch zeitnah<br />

erscheinen zu lassen, sollte Sie diese alle ein bis zwei Jahre noch einmal quer gelesen, evt.<br />

korrigieren, mit einem Datum versehen <strong>und</strong> natürlich, wie in jedem Fall, handschriftlich<br />

unterschreiben.<br />

Tipp: heften Sie an Ihren Personalausweis <strong>und</strong> an Ihre Krankenversicherungskarte einen<br />

schriftlichen Hinweis, wer im Besitz Ihrer originalen Patienten- <strong>und</strong> Vorsorgevollmacht ist.<br />

Besprechung mit dem Hausarzt<br />

Vor der Unterzeichnung wäre es sinnvoll, den Inhalt dieser Verfügung mit dem behandelnden<br />

Hausarzt zu besprechen. Durch dieses Gespräch wird es Ihnen leichter fallen, die<br />

medizinischen Aspekte zu durchschauen <strong>und</strong> präzise Formulierungen zu treffen.<br />

Abschließend kann Ihr Arzt schriftlich bestätigen, dass Sie nach ärztlicher Auffassung zum<br />

Zeitpunkt der Unterschrift im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren. Er sollte ebenfalls<br />

darüber informiert werden, wo sich das Original der Patientenverfügung <strong>und</strong> der<br />

Vorsorgevollmacht befindet.<br />

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