Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
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Unterstützung in der Pflege<br />
1. Pflegekurse (§ 45 SGB XI):<br />
Zur Unterstützung von <strong>pflegende</strong>n <strong>Angehörige</strong>n bietet die Pflegekasse in Verbindung mit<br />
einem ambulanten Pflegedienst kostenlose Pflegekurse an, die Kenntnisse <strong>und</strong> Tipps zur<br />
Erleichterung <strong>und</strong> Verbesserung der Pflege <strong>und</strong> Betreuung vermitteln.<br />
Wenn Sie keine Gelegenheit haben, einen kostenlosen Pflegekurs aufzusuchen, können<br />
Sie auch eine häusliche Pflegeschulung in Anspruch nehmen. Sprechen Sie bitte daher in<br />
jedem Fall mit der Pflegekasse der zu betreuenden Person.<br />
Die Schwerpunkte dieser Kurse liegen in der Vermittlung von fachlichen Kenntnissen<br />
(Beispiel: typische Krankheitsbilder), Fragen der Ernährung, Vermeidung des W<strong>und</strong>liegens<br />
(Dekubitus), Transfer vom Bett in den Sessel sowie die Unterstützung der optimalen<br />
Körperposition. Hilfsmittel werden vorgestellt <strong>und</strong> praktische Übungen durchgeführt. Ein<br />
Gr<strong>und</strong>kurs umfasst in der Regel 24 Unterrichtsst<strong>und</strong>en, also 18 Zeitst<strong>und</strong>en. Hierzu stellt<br />
die Schulung zu Hause eine ideale Ergänzung dar. Dort kann der Kursleiter individuell auf<br />
Bedürfnisse <strong>und</strong> die jeweilige Wohnsituation eingehen. Darüber hinaus gibt es<br />
Spezialkurse, wie z.B. die Pflege von Demenzkranken, zu Therapien, die auf Linderung<br />
von Schmerzen ausgerichtet sind <strong>und</strong> Angebote mit dem Schwerpunkt „rückengerechtes<br />
Pflegen“.<br />
Alle Kurse sind unabhängig voneinander <strong>und</strong> können ohne Begrenzung nacheinander<br />
kostenfrei wahrgenommen werden, auch wenn es noch keine Leistungen der<br />
Pflegeversicherung gibt. Wer den Kurs eines Dienstleisters besuchen möchte, der nicht<br />
Vertragspartner der eigenen Kasse ist, sollte im Vorfeld klären, ob die Kasse den Kurs<br />
dennoch anerkennt <strong>und</strong> die Kosten übernimmt.<br />
2. Pflegeberatungseinsätze (§ 37 Abs. 3 SGB XI):<br />
Wenn Pflegegeld gewährt wird, muss Ihr Vater/Ihre Mutter zur Beratung <strong>und</strong> Unterstützung<br />
der häuslichen Pflege regelmäßige Pflegeberatungseinsätze durch eine Pflegefachkraft<br />
abrufen. In den Pflegestufen I <strong>und</strong> II muss dieser Einsatz einmal pro Halbjahr stattfinden. In<br />
III wäre das vierteljährlich. Verweigert man diese Einsätze, kann das Pflegegeld gekürzt<br />
werden. Auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht<br />
die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen, können diesen Beratungsbesuch in<br />
Anspruch nehmen.<br />
Bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst ist<br />
dieser Pflegeberatungseinsatz nicht erforderlich.<br />
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