Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
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Senioren gerechtes Wohnen im Alter zu Hause<br />
Quelle: „Wohnen im Alter“; rechtliche Tipps des Verlags Beck C.H.Beck<br />
Die meisten Menschen möchten trotz ges<strong>und</strong>heitlicher Einschränkungen auch im Alter in ihrer<br />
vertrauten Umgebung bleiben. Das setzte allerdings voraus, dass das eigene Haus oder die<br />
eigene Wohnung altersgerecht, d.h. barrierefrei, ist oder entsprechend umgebaut wird.<br />
Welche Merkmale eine barrierefreie Wohnung aufweisen muss, ist in der DIN 18025 geregelt<br />
(nachzulesen unter: http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_18025).<br />
Fördermöglichkeiten:<br />
• Leistungen der Pflegekasse<br />
• Leistungen der Krankenkassen (insbes. Versorgung mit Hilfsmitteln)<br />
• Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
• Finanzierungsmöglichkeiten durch den Sozialhilfeträger<br />
• Hilfen zur beruflichen Eingliederung oder beruflichen Rehabilitation durch die<br />
Rentenversicherungsträger <strong>und</strong> Integrationsämter<br />
• Fördermaßnahmen der Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau (www.baufoerderer.de)<br />
• Landesprogramme <strong>für</strong> Modernisierungsförderung <strong>und</strong> zur Barrierefreiheit (z.B.<br />
www.barrierefrei.nrw.de)<br />
• Kommunale Sonderprogramme<br />
• Steuererleichterungen wegen außergewöhnlicher Belastungen<br />
• Leistungen gemeinnütziger Stiftungen<br />
Die einzelnen Fördermaßnahmen können nebeneinander bestehen, so dass aus<br />
verschiedenen Quellen finanzielle Unterstützung geleistet werden kann. Sie sollten genau<br />
prüfen, welche Fördermaßnahmen <strong>für</strong> Sie in Frage kommen können, <strong>und</strong> die<br />
Kostenübernahme klären lassen. Hierbei unterstützt Sie z.B. die örtliche Wohnberatungsstelle<br />
der Caritas.<br />
Wohnungsanpassung einer Mietwohnung: nach § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />
hat ein Mieter einen Anspruch darauf, notwendige Arbeiten zur Wohnungsanpassung<br />
durchführen zu dürfen, sofern er ein berechtigtes Interesse hat. Das können nachgewiesene<br />
Krankheiten oder Pflegebedarfe sein.<br />
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