Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
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Die Kurzzeitpflege kann man auch als Probewohnen ansehen, wenn nach dieser Zeit<br />
ein Wechsel in ein Seniorenheim geplant oder notwendig wird. (Liste der Anbieter<br />
siehe Anhang Seite 119-120)<br />
5. Tagespflege (§ 41 SGB XI): sie ist ein weiterer interessanter <strong>und</strong> wichtiger Aspekt der<br />
Entlastung. Sie kommt in Betracht, wenn die R<strong>und</strong>-um-Betreuung im häuslichen<br />
Bereich - zum Beispiel durch Berufstätigkeit des <strong>pflegende</strong>n <strong>Angehörige</strong>n - nicht<br />
gesichert ist <strong>und</strong> eine vollstationäre Unterbringung nicht in Frage kommt.<br />
In diesen Einrichtungen kann man die pflegebedürftige Person zu bestimmten Zeiten<br />
versorgen lassen. Sie befinden sich dort in Gesellschaft <strong>und</strong> werden körperlich <strong>und</strong><br />
geistig aktiviert.<br />
In meinem Bezirk (<strong>Soest</strong>, Bad Sassendorf, Möhnesee, Lippetal) gibt es nur zwei<br />
Angebote:<br />
• Thomä-Residenz in <strong>Soest</strong>, Lütgen Grandweg 4-6, mit der Tagespflege „Noah“ –<br />
Ansprechpartnerin: Frau Löher, Tel.: 767169<br />
• Tagespflege St. Antonius in <strong>Soest</strong>, Thomästr. 8a, Tel.: 02921/59030-0<br />
Mail: a.drees@st-antonius-soest.de, Internet: www.st-antonius-soest.de<br />
Internet: http://www.mags.nrw.de/08_PDF/003/wegweiser-tagespflege_neu.pdf<br />
6. Haushaltshilfen (aus Osteuropa) r<strong>und</strong> um die Uhr:<br />
(Liste der Anbieter: S.115)<br />
Wenn die Pflegeperson r<strong>und</strong> um die Uhr Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung benötigt, liegt der<br />
Gedanke nahe, z.B. eine osteuropäische Haushaltshilfe einzustellen, die dann auch im<br />
Haushalt lebt. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu bleiben, reichen Sie ein<br />
Stellenangebot bei der zuständigen Arbeitsagentur ein.<br />
Wer eine ausländische Hilfskraft beschäftigt, sollte sich unbedingt die<br />
Entsendebescheinigung A1 vorzeigen lassen. Sie wird von der ausländischen<br />
Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger ausgestellt <strong>und</strong> weist nach, dass<br />
die Person in ihrem Heimatland sozial abgesichert ist.<br />
Bei der Anstellung ist es keine Bedingung mehr, dass im Haushalt der <strong>Pflegebedürftige</strong><br />
über die Pflegstufe I verfügt.<br />
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