Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest
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Schwerbehinderung – was ist zu veranlassen?<br />
zuständig: Kreisverwaltung <strong>Soest</strong>, früher: Versorgungsamt<br />
siehe im Internet unter<br />
http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr246.php<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)<br />
Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen<br />
vom 30.10.2007 sind die elf Versorgungsämter in NRW zum 1.1.2008 aufgelöst worden;<br />
den Kreisen wurden unter anderem die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts<br />
übertragen.<br />
Für die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger des Kreises <strong>Soest</strong> hat das zur Folge, dass sie ihre Anträge<br />
auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 bei der Fachabteilung Soziales<br />
der Kreisverwaltung <strong>Soest</strong> stellen müssen.<br />
Verwiesen wird hierbei auf die Internetseite der Bezirksregierung Münster, die ausführlich<br />
über das Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung informiert <strong>und</strong> hinreicht<br />
bis zu den Antragsvordrucken sowie die Möglichkeit, einen Schwerbehinderten-Antrag online<br />
zu stellen. Klicken Sie dazu auf die folgenden Links:<br />
• Leistungen<br />
• Merkzeichen<br />
• Fragen <strong>und</strong> Antworten<br />
• Antrag stellen<br />
• Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises<br />
• Anhaltspunkte <strong>für</strong> die ärztliche Gutachtertätigkeit<br />
• Gesetze<br />
• Zuständige Feststellungsbehörde in NRW finden<br />
Zuständige Mitarbeiter/innen in Schwerbehindertenangelegenheiten:<br />
Bürgerservice<br />
Telefon: 02921 30-2222, Telefax: 02921 30-2600<br />
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de<br />
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