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Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ... - Soest

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Schwerbehinderung – was ist zu veranlassen?<br />

zuständig: Kreisverwaltung <strong>Soest</strong>, früher: Versorgungsamt<br />

siehe im Internet unter<br />

http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr246.php<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)<br />

Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen<br />

vom 30.10.2007 sind die elf Versorgungsämter in NRW zum 1.1.2008 aufgelöst worden;<br />

den Kreisen wurden unter anderem die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts<br />

übertragen.<br />

Für die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger des Kreises <strong>Soest</strong> hat das zur Folge, dass sie ihre Anträge<br />

auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 bei der Fachabteilung Soziales<br />

der Kreisverwaltung <strong>Soest</strong> stellen müssen.<br />

Verwiesen wird hierbei auf die Internetseite der Bezirksregierung Münster, die ausführlich<br />

über das Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung informiert <strong>und</strong> hinreicht<br />

bis zu den Antragsvordrucken sowie die Möglichkeit, einen Schwerbehinderten-Antrag online<br />

zu stellen. Klicken Sie dazu auf die folgenden Links:<br />

• Leistungen<br />

• Merkzeichen<br />

• Fragen <strong>und</strong> Antworten<br />

• Antrag stellen<br />

• Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises<br />

• Anhaltspunkte <strong>für</strong> die ärztliche Gutachtertätigkeit<br />

• Gesetze<br />

• Zuständige Feststellungsbehörde in NRW finden<br />

Zuständige Mitarbeiter/innen in Schwerbehindertenangelegenheiten:<br />

Bürgerservice<br />

Telefon: 02921 30-2222, Telefax: 02921 30-2600<br />

E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de<br />

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